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Kaninchenmast bleibt Qual

Veröffentlicht am 2. Okt 2013

Kaninchenmast Kurz vor der Bundestagswahl kam es im Bundesrat zu einer Abstimmung über klare Regelungen zur Kaninchenmast. Bislang gab es keine verpflichtenden Mindeststandards und die Mäster konnten »ihre« Kaninchen praktisch so halten, wie sie es wollten.

Die Bundesregierung legte einen aus unserer Sicht völlig unzureichenden Entwurf vor. Diese Meinung hat der Agrarausschuss des Bundesrats offenbar in Ansätzen geteilt, denn er schlug zumindest mehrere kleine Verbesserungen vor, denen sich der Bundesrat fast ausnahmslos anschloss. Bemängelt werden muss aber, dass die Bundesregierung die Chance vertan hat, die Käfighaltung für Mastkaninchen abzuschaffen.

Eckpunkte der Vorschriften zur Kaninchenmast

Mehr Platz: Bislang ist es üblich, jedem Mastkaninchen nur 400 cm² Platz zu gewähren. Zum Vergleich: ein DIN-A4-Blatt hat 624 cm². In Zukunft wird der Platzbedarf stufenweise geregelt:

  • Für das erste bis vierte Kaninchen 1.500 cm²,
  • für das fünfte bis zehnte Kaninchen 1.000 cm²,
  • für das elfte bis 24. Kaninchen 850 cm²,
  • ab dem 25. Kaninchen 700 cm².

Beispiel: Wenn sechs Kaninchen in einem Käfig gehalten werden, muss das Platzangebot 4 * 1.500 + 2 * 1.000 cm² = 8.000 cm² (also 0,8 m²) betragen.

Kein Drahtgitter mehr: Bislang werden Mastkaninchen in der Regel auf einem Drahtgitterboden gehalten, der sich in die Pfoten der Kaninchen einschneidet. In Zukunft müssen die Trittflächen mindestens so groß sein wie die Löcher. Zudem muss mindestens ein Drittel der Fläche zu maximal 15 % perforiert sein. Das wird die entsprechenden Probleme zumindest reduzieren.

Erhöhte Flächen und Rückzugsmöglichkeiten: Während in der Kaninchenmast bislang vor allem karge Käfige zum Einsatz kamen, müssen jetzt erhöhte Flächen und abgedunkelte Flächen bereitgestellt werden. In den Käfigen werden diese Bereiche aber wohl nur jeweils einem Kaninchen Platz bieten.

Zudem wurden eine Mindestkäfighöhe und ansonsten vor allem Marginalien festgelegt.

Umstellungsfristen

Während zukünftig gebaute Kaninchenzucht- und Mastanlagen die o. g. Kriterien von Anfang an erfüllen müssen, greift für bestehende Anlagen eine Art Bestandsschutz: Zwischenschritte der o. g. Punkte müssen ab der Gültigkeit der neuen Vorschriften sofort umgesetzt werden (also beispielsweise sofort etwas mehr Platz), aber die Mäster erhalten zehn Jahre Zeit, die neuen Vorschriften komplett umzusetzen.

Zum Inkrafttreten der Regelungen ist noch eine Unterschrift von Interims-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich notwendig. Derzeit ist davon auszugehen, dass er unterschreiben wird.

Wertung der neuen Kaninchenmast-Regelungen

Auch wenn durch die neuen Regelungen die Leiden der Mastkaninchen reduziert werden: Die Käfighaltung bleibt legal und bei großen Bodenhaltungen sinkt das Platzangebot auf kaum mehr als ein DIN-A4-Blatt pro Kaninchen. Unter diesen Voraussetzungen kann keine auch nur einigermaßen artgerechte Kaninchenmast stattfinden.