Die EU (Kommission und Ministerrat) ist aufs Ganze gesehen und in Bezug auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten bezüglich des Tierschutzes eher nützlich als hinderlich gewesen. Zwar ist davon auszugehen, dass die EU als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde und nach wie vorin erster Linie das Interesse des wirtschaftlichen Wachstums und des Freihandels vertritt; sie hat aber Richtlinien und Verordnungen hauptsächlich zu den Bereichen Nutztierhaltung, Tiertransporte, Schlachten und Tierversuche erlassen. Das bedeutet, dass es Tierschutzbestimmungen in den Mitgliedstaaten gibt, die - wie die osteuropäischen - vor ihrem Beitritt gar keine oder völlig ungenügende Schutzbestimmungen hatten. Relativ gute Bestimmungen (wie in Österreich und Deutschland) wurden durch die EU-Bestimmungen nicht verschlechtert, eher wurden Möglichkeiten der Verbesserung eröffnet, die z.B. von Deutschland nicht ausgeschöpft wurden. In der Regel können die Mitgliedstaaten über die Richtlinien der EU hinausgehen. Anders formuliert: Die EU ist so gut oder so schlecht wie es deren Mitgliedstaaten sind. So haben Kontrollen der EU in Mitgliedstaaten ergeben, dass diese die Bestimmungen der EU z.B. hinsichtlich der Abschaffung der Batterie-Käfighaltungen auf Jahre nicht eingehalten haben. Die beträchtlichen Vollzugsprobleme in allen Bereichen des Tierschutzes sind vor allem den Mitgliedstaaten anzulasten.
Für Kommission und Ministerrat der EU trifft natürlich grundsätzlich zu, dass es an dem für den Schutz der Tiere notwendigen Herzblut fehlt, am Mitempfinden für das Leiden der tagtäglich gequälten und umgebrachten Millionen Tiere. Entsprechend gering ist der Stellenwert des Tierschutzes im Vergleich zu den anderen Bereichen der EU-Politik.
Zur EU gehört aber auch das Europäische Parlament mit dessen "Intergroup for Animal Welfare", ein Zusammenschluss der tierschutzaktiven Abgeordneten, sowie die "Eurogroup for Animals", eine Vereinigung mehrerer Tierschutzorganisationen der Mitgiedstaaten. Beiden arbeiten in einem gemeinsamen Sekretariat zusammen und initiieren laufend bessere Tierschutzbestimmngen der EU.
Nochmals: Es ist Aufgabe und Sache der Mitgliedstaaten, eine bessere Tierschutzpolitik der EU herbeizuführen.
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