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Transporte sind für Tiere immer eine Belastung. Sie sollen daher auf das notwendige Minimum beschränkt und von fachkundigem Personal begleitet werden. Die Fahrzeit ab Verladeplatz darf in der Schweiz nicht länger als 6 Stunden dauern.
Gemäss Tierschutzverordnung dürfen Tiere nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Die Tiere sind in geeigneter Weise für den Transport vorzubereiten und während des Transports schonend zu behandeln.
Rampen zum Be- und Entladen der Transporter müssen gleitsicher sein. Der Boden von Transportfahrzeugen muss eingestreut sein. Ist der Platz auf dem Transporter zu gering, drohen Auseinandersetzungen mit fremden Tieren. Ist der Platz zu grosszügig bemessen, werden die Tiere in Kurven herumgeschleudert.
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