Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

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Pferde richtig halten

Die wilden Vorfahren der Pferde lebten in den asiatischen Steppengebieten. Dort gelang es den Menschen vor mehreren Tausend Jahren, diese schnellen Fluchttiere zu Haustieren zu machen. In der Schweiz leben heute rund 90'000 Equiden - also Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Pferd immer mehr vom Nutztier zum Begleit- und Sporttier gewandelt.

Nutztier oder Heimtier?

Als Eigentümer/in können Sie darüber entscheiden, ob Ihr Pferd ein Nutz- oder Heimtier ist. Jedes Pferd ist zuerst ein Nutztier. Sie können das aber ändern, indem Sie den Verwendungszweck bei der Tierverkehrsdatenbank ändern. Zu beachten ist: Dieser Wechsel kann nicht rückgängig gemacht werden. Das hängt u.a. damit zusammen, dass beim Heimtier kein Behandlungsjournal geführt werden muss und eine breitere Palette an Medikamenten eingesetzt werden darf. Bei den Nutztieren sind die Medikamente eingeschränkt und das Behandlungsjournal zwingend, damit das Tier geschlachtet werden kann und das Fleisch einwandfrei ist für den Verzehr. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in Artikel 15 der Tierarzneimittelverordnung.

Pferdehaltung

Auf einen Punkt der neuen Tierschutzgesetzgebung sei speziell hingewiesen: Tierhaltende, die seit dem 1. September 2008 für die Pferdehaltung verantwortlich sind, müssen über eine anerkannte Ausbildung verfügen.

Zudem müssen seit 2011 alle Pferde bei der Tierverkehrsdatenbank TVD registriert werden (www.agate.ch). Fohlen müssen neu per Mikrochip gekennzeichnet werden.


Grenzübertritt mit Pferden

Grundsätzlich gelten für die Ausfuhr in EU-Länder und für die (Wieder-)Einfuhr aus der EU andere veterinärpolizeiliche Bedingungen als für Drittländer. Bei einem Kurzaufenthalt von weniger als 7 Tagen gelten vereinfachte Bestimmungen.
Detaillierte Informationen zum Reisen mit Pferden finden sich unter den folgenden Links:


Die Vorschriften und Empfehlungen für Pferde gelten sinngemäss auch für Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel.


Fachkontakt: info@blv.admin.ch

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26.04.2011 | 2698 kb | PDF

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