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28.03.2010
Pressemitteilung

Kein Frühling für das Federvieh!

Verbände fordern Aufhebung der Stallpflicht

 

Düsseldorf. Lange sehnsüchtig erwartet von Mensch und Tier kommt der Frühling nun mit Schwung. Es drängt jeden ins Freie, auch die Freiland-Hühner, -Enten und –Gänse. Doch die Stallpflicht hält noch immer das Geflügel in sogenannten Risikogebieten mit hartem Griff gefangen.

Frau Heiß, Tierärztin des Gänsezüchtbetriebes Eskildsen hat es satt: "Für die Zuchtgänse am Standort Wermsdorf in Sachsen wurde seit 2006, mit zwei kurzen Unterbrechungen, keine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht, wie sie die Geflügelpestverordnung vorschreibt, gewährt. Das gilt bis heute , d.h. seit über vier Jahren müssen die Zuchtgänse und ihr Nachwuchs im Stall gehalten werden. Jeder Gänsehalter weiß, was das bedeutet. Die Gänse stehen ständig unter Stress, leiden extrem unter der Kunstlichtbeleuchtung, sie sind aggressiv, befressen sich gegenseitig, Putz- und Bewegungsverhalten sind massiv gestört. Befruchtung und Legeleistung können nur bei extremer Reduzierung der Herdengröße aufrecht erhalten werden. Gänse, die in der Freilandhaltung nie antibiotisch behandelt werden, entwickeln in der Stallhaltung gleiche Krankheiten wie intensiv gehaltene Geflügelarten. Die Geflügelpestverordnung toleriert hier eklatante Verstöße des Tierschutzes!"

Die Begründungen für die immer noch bestehende "generelle Stallpflicht", sind längst durch Fakten widerlegt, denn nie konnte eine Übertragung des hochpathogenen Virus durch Wildvögel nachgewiesen werden - in allen aufgeklärten Fällen führte die Spur in die Intensivtierhaltung (www.wai.netzwerk-phoenix.net)

Doch es gibt einen Interessenkonflikt: Das für die Risikobewertung bezüglich der Geflügelpest zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) arbeitet gleichzeitig an einem Impfstoff gegen die Geflügelpest, der den Patentinhabern - Mitarbeitern des FLI - bei der für 2017 erwarteten Marktreife Ruhm und Karriere und dem Institut Geldmittel einbringen soll. Für das Institut selbst ist ein wenig Panik also eher förderlich.

Zwar schätzt selbst das FLI Wildvögel als Risiko momentan "gering ein und weist auf die Möglichkeit der Übertragung durch illegale Importe und die zumeist in engen Ställen betriebene Entenhaltung hin, doch suggeriert es durch irreführende Zahlenspiele, Freilandtiere seien stärker gefährdet:

Laut der jüngsten Risikobewertung des FLI vom haben 6 von 8 H5N1-Ausbruchsbetrieben auch (!) Freilandhaltung betrieben. Dabei wird verschwiegen, was vom FLI an anderer Stelle zugegeben wird:

  • Dass in einem Fall (Wermsdorf) die Puten in Stallhaltung erkrankten, während das Virus bei den Freilandgänsen nicht nachgewiesen werden konnte.
  • Dass in weiteren drei Fällen (Brandenburg) nach Angaben des FLI die Übertragung durch Verfütterung von Innereien von Tiefkühlgeflügel aus einer infizierten Enten-Stallhaltung stattfand. Hier lag die Ursache also definitiv auch nicht bei Wildvögeln.

Statt der sechs von acht H5N1-Ausbruchsbetrieben, bei denen laut FLI Wildvögel das Virus übertragen haben könnten, sind es also nur zwei von acht. Zudem liegen in beiden Freiland-Fällen nur sehr unsichere einzelne positive Befunde unter vielen negativen vor. Solche deuten eher auf Laborfehler hin, wie kritische Wissenschaftler bemerkten ( www.wai.netzwerk-phoenix.net, Laborfehler) - und in Ställen würde wohl noch mehr gefunden, müssten diese die gleichen serologischen Tests durchführen, die im Freiland vorgeschrieben sind.

Tierärztin Karin Ulich erläutert: "Dies beweist, dass

  • die Tiere im Stall nicht sicherer sind als draußen – im Gegenteil!
  • aufgrund der unzureichenden Tests im Stallbereich mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden muss.

Licht, Luft und artgemäße Bewegung wirken sich in Bezug auf die Gesundheit, den Stressabbau und den Aufbau eines Immunsystems bei Mensch und Tier förderlich aus. Gerade die hohen Besatzdichten tragen dagegen zur Ausbreitung und Mutation von Viren und Bakterien wie Campylobakter bei."

Ein "Bündnis gegen Stallpflicht" aus 16 Tierschutz-, Geflügelzucht-, Umwelt- und Naturschutzverbänden (siehe beiliegende Unterzeichnerliste) fordert Frau Landwirtschaftsministerin Aigner daher eindringlich auf, die generelle Stallpflicht, die die Geflügelpestverordnung im Gegensatz zum Ausland bei uns immer noch vorschreibt, endlich aufzuheben.

Schon im Dezember hatten sich die Verbände deshalb gemeinsam an Frau Aigner gewandt. Bislang erhielten sie keine Antwort – trotz dreier Erinnerungen.

Elisabeth Petras

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa – PAKT - e. V.

 

Pressemitteilung im Word-Format

 

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