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Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

 

Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 321 – Tierschutz –
Rochusstraße 1

53123 Bonn
14.01.2009
Per Fax

 

Stellungnahme

Artikel 1, Abschnitt 6, § 32 Anwendungsbereich
1. Satz: Statt 500 „100 oder mehr Masthühnern“. Entsprechend in § 33 (3) 2.4. Es ist nicht einzusehen, warum die VO erst ab 500 Masthühnern gelten soll, da eine geringere Zahl ebenso schutzbedürftig ist.

§ 33 Sachkunde, (3) 2. b) (4)
Statt einer ausreichenden Leistung: „mindestens drei ausreichende Leistungen“. Nur eine ausreichende Leistung ist keine Gewähr für den anzustrebenden Lernerfolg. Diese niedrige Erwartungshaltung ist sachlich ungerechtfertigt.

§ 34 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner (2)
Statt „so gering wie möglich ist“: „Ausgeschlossen ist“. Sachlich erforderlich ist “ausge-schlossen“ anstelle des vagen, ausdeutbaren „so gering wie möglich“.

§ 35 Anforderungen an das Halten von Masthühnern (1) 4.
Statt „mindestens 20 Lux“: „40 Lux“. Der EU-eigene Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz (SCAHAW) empfiehlt 100 Lux in der 1. Woche und 20 Lux später. Höhere Lichtintensitäten erhöhen die Aktivitäten der Hühner, sodass weniger Beinprobleme und Dermatitiden auftreten.

(1)7. (2)
Statt „starkem Bauchwasser oder schweren Missbildungen“: „Bauchwasser oder Miss- bildungen“. Nicht erst „starkes“ Bauchwasser oder „schwere“ Missbildungen sind ange- messen zu behandeln.

(1)7. (3)
Statt „39 kg“: „25 kg“. (Siehe folgendes)

(1)7. (4)
Statt „35 kg“: „20 kg“. Laut obengenanntem Wissenschaftlichem Ausschuss (SCAHAW), Report vom 21.03.2000 über das Wohlbefinden von Broilern ist bereits bei 28 kg/qm die Besatzdichte zu hoch, um normales Ruheverhalten zu bewirken. Der Ausschuss hat begründet, dass die Besatzdichte 25 kg/qm nicht überschreiten darf. Aufgrund von Verhaltens- und Beinschäden-Studien sei klar, dass die Besatzdichte 25 kg/qm oder weniger betragen muss, um größere Tierschutzprobleme weitgehend zu vermeiden, und dass oberhalb 30 kg/qm sogar mit sehr guten Umgebungskontrollsystemen ein steiler Anstieg in der Häufigkeit ernsthafter Probleme zu verzeichnen sei. (Report Ziffer 7.5.6.)
Höhere Besatzdichten bewirken verringertes Gehvermögen, vermehrtes Auftreten von Infektionserregern, verschmutzte und feuchte Einstreu mit der Folge von Fußballen- Dermatitis, Verbrennungen am Sprunggelenk, Brustblasen, eine Reduktion der Aktivität sowie weniger Ruhemöglichkeiten, auch eine höhere Sterblichkeitsrate. Das unerlässliche Staubbaden würde bei der hohen Besatzdichte verhindert werden, ebenso wie andere angereicherte Haltungsbedingungen (s.u.). Ferner führen höhere Besatzdichten dazu, dass die Überwachung der Hühner zumindest erschwert wird, Erkrankungen also nicht behandelt, tote Tiere nicht rechtzeitig entnommen werden. Somit sind die im Entwurf genannten Besatzdichten ein klarer Verstoß gegen § 2 des Tierschutzgesetzes.
In Österreich gelten 30 kg/qm.

(1)7. (9)1.
Statt „33 kg“: „20 kg“

§ 36 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

8. § 37 c) 39
Statt „39 kg“: „25 kg“

8. § 37 c) 40
Statt „35 kg“: „20 kg“

 

Desiderata bzw. erforderliche Ergänzungen

Etliche Erfordernisse werden im Entwurf nicht aufgeführt:
Zucht. Es fehlt ein Verbot von Rassen mit starker Gewichtszunahme (von mehr als 40 Gramm pro Tag). Die einseitige Ausrichtung auf Leistung bzw. schnelle, intensive Gewichtszunahme ist ein wesentlicher Verursachungsfaktor für die Skelettdeformationen, Gelenkschäden und andere Leiden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Aorten- riss. Daher sind Regelungen für die Zucht der Tiere notwendig, um zuchtbedingte Leiden auszuschließen.

Licht

Notwendig ist ein Lichtband, das den Stall gleichmäßig ausleuchtet (zum Vorbeugen des Federpickens)

Ernährung

Gewährleistung ausreichender Mengen von Biotin im Futter. Studien belegen, dass kommerzielles Mastfutter z.T. zuwenig Biotin enthält: 300 mg pro kg müssen enthalten sein, um Verletzungen vorzubeugen. Das Vitamin ist u.a. an Aminosäuren- und Proteinsynthesen beteiligt und damit für Aufbau und Struktur der Haut wichtig. Es wirkt prophylaktisch. 

Strukturierung und Anreicherung der Haltungsumwelt

Zu verordnen sind Strukturelemente wie Zugänge zu einem Kaltscharrraum, Rückzugsmöglichkeiten, Holzlatten zwischen Futterpfanne und Tränkenippeln, Sitzstangen, räumliche Hindernisse, veränderbares Material zur Befriedigung des Such- und Pickbedürfnisses, Strohballen. Solche Umwelt- bereicherungen sind unerlässlich für die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere, um Verbes- serungen im Aufbau der Knochen und der Beinmuskulatur zu erzielen.  In den großen, eintönigen Ställen verbringen die Tiere rund 80 % der Zeit mit Liegen, ansteigend mit zunehmendem Gewicht.
Schließlich muss das Staubbaden-Können als elementares Verhaltensbedürfnis ermöglicht werden, wozu ein entsprechendes Substrat in ausreichender Menge gehört. Auch hierzu ist Vorbedingung: eine Besatzdichte nicht über 25 kg/qm.

Verladen der Tiere

Es fehlen Vorschriften zum schonenden Verhalten beim Verladen der Tiere in die Transporter am Ende der Mastzeit.

 

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