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Tierschutz-TÜV

 

Anzugehen ist ein bundeseinheitliches und schließlich EU-weites Prüf- und Zulassungsverfahren zur Sicherstellung der Tiergerechtheit von serienmäßig hergestellten Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen, das obligatorisch für alle in- und ausländischen Anbieter ist, gemäß der Ermächtigung des § 13a Abs. 2 Tierschutzgesetz. Nicht nur alle neuen, sondern auch alle bereits vorhandenen Systeme in- und ausländischer Anbieter sollten diesem Verfahren unterzogen werden. Bereits vor der Markteinführung sind diese Einrichtungen von einer unabhängigen Stelle zu prüfen. In der Schweiz werden schon seit 1981 grundsätzlich alle serienmäßig hergestellten Stallsysteme und -einrichtungen für Rinder, Schweine, Ziegen, Hauskaninchen und Hausgeflügel auf ihre Tiergerechtheit hin geprüft, also ausgerichtet an den Bedürfnissen und Verhaltensansprüchen der Tiere. Der Entwurf eines entsprechenden „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ (obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren) liegt im Bundestag - nach erfolgter Anhörung am 4. Juni 2008 – zur weiteren Behandlung.

 

 

 

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