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Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse der WTO

 

Die Regeln der Welthandelsorganisation verursachen für lange Zeit gravierende Tierschutzprobleme. Dadurch konnten z.B. Tierversuche zu kosmetischen Zwecken nicht verhindert werden. Oder: Das angestrebte Importverbot für Felle von mit Fangeisen gefangenen Tieren konnte nicht durchgesetzt werden. Nach der Rechtslage der WTO sind Differenzierungen zwischen Produkten nach den angewendeten (Tier)"Produktionsverfahren" unzulässig. Handelsbeschränkende Maßnahmen im Hinblick auf tierschutzrechtliche Standards sind daher ebenso unzulässig. Ohne einen geeigneten internationalen Rahmen können die bestehenden Tierschutzstandards, insbesondere bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung, unterlaufen werden, weil Produzenten aus Ländern mit vergleichsweise niedrigen Tierschutzstandards Wettbewerbsvorteile haben, sofern sie Haltungsverfahren einsetzen, die in Deutschland aus Tierschutzgründen nicht zulässig sind. Hinter der Forderung nach Tierschutzstandards werden seitens der meisten WTO-Mitglieder ungerechtfertigte Handelshemmnisse vermutet. Der EU werden somit Beibehaltung und Durchsetzung ihrer Tierschutzstandards erschwert oder unmöglich gemacht; sie kann keinen Import aus Tierschutzgründen (z.B. Lebensmittel wie Nudeln, in denen Käfigeier verarbeitet wurden) verhindern. Aktuell besteht die Gefahr, dass die für 2012 vorgesehene Abschaffung der Batteriekäfige auf 2018 oder noch später verschoben wird.

Die EU-Kommission hat sich, gewissermaßen resignierend, in letzter Zeit bei den WTO-Verhandlungen nicht für Tierschutzbelange eingesetzt, wohl auch, weil sie bezüglich Tierschutz mit keiner Unterstützung durch die anderen 150 Staaten rechnen kann. Nur bei bilateralen und regionalen Übereinkommen können gewisse Fortschritte erwartet werden.

Hinsichtlich der WTO sind EU-Kommission, Europäisches Parlament und Bundesregierung somit zu drängen, den Tierschutz in die Verhandlungen der WTO beharrlich einzubringen. Konkret: Die finanzielle Förderung tiergerechter Haltungssysteme muss unter die sogenannte Green Box fallen, also in einer Form erfolgen, die keine Produktionsanreize gibt und den Markt nicht beeinflusst. Die EU muss sich für die Möglichkeit der Kennzeichnung von Importen aus Drittländern einsetzen, die Tierschutzgesichtspunkte und Herkunft berücksichtigt. Forderung nach Rückführung, längerfristig Abschaffung, der Exportsubventionen für lebendes Vieh, Fleisch- und Milchprodukte. Schaffung eines verbesserten Marktzugangs für Produkte mit hohen Tierschutzstandards durch Quotenregelungen, um den Handel anzuregen. Die Regelungen müssen transparent und nicht diskriminierend sein.

„Die WTO-Ministererklärung von Doha, mit der 2001 der Startschuss für eine umfassende neue Verhandlungsrunde gegeben wurde, hatte ausdrücklich bekräftigt, dass die nicht handelsbezogenen Anliegen als integraler Bestandteil der klassischen Verhandlungsfelder behandelt werden. Aufgrund des kulturell bedingten international sehr unterschiedlichen Niveaus des Tierschutzes erweist es sich jedoch als außerordentlich schwierig, einen Konsens über Tierschutzfragen zu erzielen, der Grundlage für handelsbezogene Regelungen sein müsste. Da sich die Verhandlungen insgesamt, d. h. gerade auch in den o. a. klassischen Verhandlungsbereichen, in einer kritischen Phase befinden, ist es derzeit offen, zu welchem Zeitpunkt die Tierschutzfragen erneut Bedeutung erlangen werden.“ (Tierschutzbericht 2007 der Bundesregierung)

 

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