Startseite
Aktuelles
Agrarpolitik
Brief- & Stadttauben
Fundtierrecht
Geflügelhaltung
Gentechnik
Heimtiere
Jagd und Fischerei
Pferd, Schaf, Strauß
Schlachten
Schächten
Sodomie
Stierkampf
Strafverfolgung
Tierethik
Tierfang
Tierfabriken
Tierschutzunterricht
Tierschutzpolitik
Tiertransporte
Tierversuche
Verbandsklagerecht
Vogelgrippe
Wildtiere
WTO
Zirkustiere
Zootiere
PAKT e.V.
Impressum
Datenschutzerklärung

Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse des Schlachtens

 

Die im Tierschutzbericht 2003 (Jan. 2003!) angekündigte in der Tat dringend notwendige "umfassende Überarbeitung" der Tierschutz-SchlachtVO liegt noch immer nicht vor. So wird im Bericht (S. 58) auf "erhebliche Mängel hinsichtlich des Tierschutzes" hingewiesen, "auch, weil die Vorgaben der Verordnung nicht ausreichend sind." Ein gravierendes und anhaltendes Problem sind die Fehlbetäubungen Fehlbetäubungen sowie die stark belastenden Betäubungen mit CO2. Erforderlich u.a. auch: Abschaffung der Akkordschlachtungen, lückenlose Überwachung aller Arbeitsschritte, auch durch Video, Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen in den Schlachthöfen, Verbreitung mobiler Schlachtverfahren.

Der Entwurf der EU-Schlacht-VO wurde am 22. Juni 2009 vom Agrarministerrat gebilligt und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. (Anlage). Auch der deutsche Bundesrat stimmte der VO zu. Danach haben die Mitgliedstaaten auch weiterhin das Recht, auf einzelstaatlicher Ebene strengere Tierschutzbestimmungen im Bereich der ritutellen Schlachtungen  zu erlassen, also das betäubungslose Schlachten durch eigene Gesetze zu regeln.

  • Kritisch ist festzustellen, dass der freiwilligen Selbstkontrolle der Schlachtbetriebe zu viel überlassen wird statt eine strenge unabhängige Kontrolle durch Amtstierärzte zu gewährleisten.
  • Das Gebot der sofortigen Bewusstlosigkeit bei der Betäubung wurde verwässert. Die VO fordert nur, dass die Betäubung „keine Schmerzen verursachen“ solle.
  • Die Rotationsboxen für das Schächten von Rindern bleiben unter gewissen Bedingungen weiterhin erlaubt, obwohl diese Methode besonders qualvoll ist.

Insgesamt ist diese VO keine wirkliche Verbesserung; sie bleibt weit hinter den Erwartungen und Vorschlägen der Tierschutzorganisationen (wie von PAKT) zurück. Für Deutschland gilt, das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) abzuschaffen ebenso die Verwendung von CO2 bei der Betäubung von Schweinen und Pelztieren.

 

 

to Top of Page