Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse der Jagd
Die Reform des Bundesjagdgesetzes wird immer dringender, auch angesichts der Gefahr, dass die Bundeskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet zugunsten der Länder zurückgenommen wird.
Die im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Novellierung des Bundesjagdgesetzes wurde angesichts des Drucks der Jäger-Lobby nicht angegangen, obwohl eine Anpassung dieses veralteten Gesetzes an moderne ökologische Erkenntnisse und den Tierschutz längst überfällig ist. Unklare und irreführende ideologische Begriffe wie "Hege" und "Waidgerechtigkeit" sind zu klären bzw. zu ersetzen. Ohne eine Wende in der Jagdpolitik verstößt Deutschland weiter gegen internationale Naturschutzabkommen, erlaubt den Einsatz tierquälerischer Fallen und giftiger Bleimunition, Baujagd, die Jagd auf gefährdete Tierarten, auf Hunde und Katzen sowie den Abschuss von Zugvögeln in Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten.
Dringender Einsatz der Bundesregierung bei der EU ist ferner erforderlich gegen die millionenfache Jagd auf Zug- und Singvögel im Mittelmeerraum, in Rumänien und Bulgarien. Die einzelnen Bundesländer sind an ihre Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie zu erinnern, woraus sich die Notwendigkeit auch der Änderung der Landesjagdgesetze ergibt.
PAKT tritt für die Abschaffung der Lusttötung in Wald und Flur überhaupt ein.
Im April 2007 beschloss die Bundesregierung, das Bundesjagdgesetz nicht zu novellieren.