Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse der Schweinehaltung
Tierärztliche Kontrollen bei der Schweineschlachtung haben 2004 ergeben, dass mehr als die Hälfte der Tiere krankheitsbedingte Schädigungen haben, z.B. deformierte Gliedmaßen und Magengeschwüre sowie Lungenschäden wegen der schlechten Belüftung der Ställe. Die nach langer Verzögerung im April 2006 beschlossene neue SchweinehaltungsVO auf der Grundlage der Mindestanforderungen der EU-Richtlinie enthält einige, jedoch nicht hinreichende Verbesserungen. So sind Spaltenböden weiterhin die Regel, zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten, zu wenig Platz, zu lange Übergangsfristen. Notwendig: Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der betäubungslosen Kastration von Ferkeln und des Schwanzkürzens. Die Stellungnahme von PAKT zum Entwurf von 2003 bleibt weiterhin aktuell. In der Schweiz ist die Kastration ohne Schmerzausschaltung ab 2009 verboten; in Norwegen und anderen Ländern ist sie ganz abgeschafft.
Die sehr schmerzhaften Ferkelkastrationen sollen den hormonell bedingten Ebergeruch verhindern; aufgrund von Marktforschungen wird dieser von den Verbrauchern nicht akzeptiert. Die Kastration durch Herausreißen der Hoden ist nach der letzten Neufassung des Tierschutzgesetzes (2006) erlaubt, solange das Ferkel nicht älter als eine Woche ist. (Die DVD-Videodokumentation „Das Schreien der Ferkel – wenn Schweine betäubungslos kastriert werden“ kann vom Deutschen Tierschutzbüro bezogen werden. Telefon 0221-20463862).
Neuerdings hat die EU-Kommission einen Impfstoff für männliche Schweine zugelassen, der die Entstehung des Ebergeruchs unterbinden kann. Damit steht nun auch in Deutschland eine Alternative zur Kastration zur Verfügung. Der Impfstoff unterdrückt die Hodenfunktion und damit die Produktion der für den Ebergeruch verantwortlichen Hormone. Die Impfung ist nun in insgesamt 52 Ländern zugelassen.
Eine Studie der britischen „Compassion in World Farming“ (CIWF 2008) stellte im März 2009 bei verdeckten Ermittlungen fest, dass die Mehrzahl der intensiv haltenden Schweinemastbetriebe in den wichtigsten EU-Schweinemastländern die Tierschutz- bestimmungen missachtet. Auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde vor Ort ermittelt: In 15 von 19 der besuchten Betriebe waren bei einer beträchtlichen Anzahl der Schweine die Schwänze kupiert. Zudem waren nur 2 von 19 Stallungen vorschriftsgerecht ausgestaltet. Festgestellt wurde Dauerstress mit Verhaltens- störungen, drangvolle Enge auf Vollspaltenböden ohne Einstreu und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die meisten Sauen werden während ihrer viermonatigen Trächtigkeit in sogenannten Kastenständen gehalten, in denen sich die Tiere nicht umdrehen können. Nicht einmal zur Geburt ihrer Ferkel werden die Muttertiere herausgelassen. Die Sauen werden in einer extrem eingeengten Position gehalten, bis ihre Ferkel schon nach ca. 3-4 Wochen von ihr getrennt werden.