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Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse der Eierproduktion

 

Hennenhaltung

Entgegen der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005: "Am Verbot der Käfighaltung von Legehennen halten wir fest", folgte das Bundeskabinett am 10. Mai 2006 dem Bundesratsbeschluss vom 7. April 2006, ab Januar 2009 die bisherige Käfighaltung in Form sogenannter "Kleinvolieren"-Kleingruppenhaltung fortzuführen, mit einer Gesamtfläche von 2,5 qm (Drahtgitterboden), entsprechend 800 qcm pro Huhn bei einer Käfighöhe von 60 cm. Legenest, Sitzstange mit 15 cm Länge und 90 qcm Einstreufläche pro Henne sind vorgesehen. Für die nach EG-Recht zugelassenen sog. ausgestalteten Käfige wird die Übergangsfrist bis 2020 verlängert. Diese engen und niedrigen Käfige verhindern den Tieren weiterhin ein artgerechtes Leben, bedeuten chronischen Stress für diese Laufvögel. Im Gegensatz zu der täuschenden Bezeichnung "Kleinvoliere" (lat. volare = fliegen) können die Hennen dort lebenslang weder fliegen noch die Flügel strecken oder schlagen. Der Beschluss bedeutet einen Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz des Art. 20a GG sowie gegen § 2 Nr. 1 und 2 des Tierschutzgesetzes. Er missachtet den Mehrheitswillen der Bevölkerung sowie die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6. Juli 1999 für die künftige Regelung der Legehennenhaltung gemacht hat ("Pflege des Wohlbefindens der Tiere in einem weit verstandenen Sinn."). Maßgebend für diesen Beschluss, von dem 40 Millionen Tiere betroffen sind, waren ausschließlich wirtschaftliche, insbesondere arbeitsökonomische Gründe.

Das barbarische Töten von 45 Millionen männlichen Küken allein in Deutschland aus wirtschaftlichem Grund verstößt in krassester Weise gegen das Tierschutzgesetz und könnte durch das Konzept der "Zweinutzungs-Hühner" oder geeigneter Hybriden unterbunden werden.

 

 

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