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Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse der Geflügelfleischproduktion

 

Inhalt

Entenmast
Geflügelhaltung
Masthühner
Puten

 

Entenmast

Im Unterschied zur Hennen-Käfighaltung ist der Öffentlichkeit kaum bekannt, wie vergleichbar Enten (die Pekingente und die Moschusente, sog. "Flugente", sowie Hybriden beider Arten) gehalten werden. Nicht weniger als 19 Millionen Enten werden in Deutschland in strukturlosen Ställen auf perforierten Böden zusammengepfercht meist zu Tausenden gehalten, ohne Tageslicht, Beschäftigungsmöglichkeiten, Auslauf oder Badegelegenheit. Das artgemäße Seihen, Gründeln und Tauchen wird völlig verhindert. Den Moschusenten werden ohne Betäubung die Oberschnäbel amputiert, ebenso die Krallen an den Paddeln. Die Drahtgitterböden sind durch die Exkremente verdreckt und glitschig. Problem, dass es keine HaltungsVO für Enten gibt, nur eine erst 2010 rechtsverbindliche Empfehlung des Europarats, die aber nirgendwo eingehalten wird. Hinzu kommen tierschutzwidrige Transporte der Küken zu den Mastbetrieben und der zu schlachtenden Tiere zu den Schlachthöfen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte im Febar 2009 ein Zuchtverbot für Landenten mit sogenannter Federhaube, weil es sich dabei um eine Qualzucht handelt.

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Geflügelhaltung

Am 12. Oktober 2007 beschloss der Bundesrat die Vorlage einer Geflügelpest-Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, mit der die Stallhaltung für Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Laufvögel) als Regelhaltung ab sofort und auf unbegrenzte Zeit vorgeschrieben wird. Die angeblich zum Schutz gegen die Vogelgrippe (Geflügelpest) gerichtete Verordnung wird jedoch nicht nur vom Tierschutz sondern auch von wissenschaftlicher Seite wie z.B. der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft nachdrücklich als unverhältnismäßig und kontraproduktiv abgelehnt.

Eine Geflügelpest wird angenommen, wenn Viren der aviären Influenza bei einem gehaltenen Vogel oder bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde. Wer Geflügel hält, hat künftig die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Fütterung und Tränkung dürfen nur noch an Stellen stattfinden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, kann die zuständige Behörde Ausnahmen für die Freilandhaltung genehmigen. Ferner ist die Tötung aller Tiere eines Betriebs bereits bei einem niedrig pathogenen (einfache Geflügelgrippe, für Menschen ungefährlich, für Freiland-Tiere einem grippalen Infekt vergleichbar) bei einem einzelnen Tier vorgeschrieben.

Damit wurde, so kürzlich die Ornithologen-Gesellschaft, eine wichtige Chance vertan, grundlegende Erkenntnisse aus den Geflügelpest-Ausbrüchen der vergangenen Jahre in eine verbesserte Bekämpfungsstrategie umzusetzen. Das grundsätzliche Freilandverbot basiere auf der falschen Annahme, dass Kontakte zwischen Wildvögeln und Geflügel der wichtigste Eintragungsweg für Erreger in Hausgeflügelbestände seien. Tatsächlich hätten die weitaus meisten aller Geflügelpest-Ausbrüche in aufgestallten, isolierten Geflügelhaltungen stattgefunden, während Wildvögel nur selten von Erregern der hoch pathogenen Geflügelpest befallen wurden.

Tatsächlich gab es in den Freilandhaltungen weit weniger Ausbrüche der „Vogelgrippe“ als in den angeblich sicheren geschlossenen Ställen. Die FAO wies jüngst darauf hin, dass trotz umfangreicher internationaler Monitoring-Programme bei Wildvögeln kein H5N1-Virus mehr gefunden wurde, dieser aber noch in Zuchtunternehmen vorhanden ist.

Alle Tierschutzverbände und alle Ornithologen sehen Wildvögel als eine geringe Gefahr und warnen vor der Konzentration in der Intensiv-Massentier-Stallhaltung, die schwache Immunsysteme und die Mutation des Vogelgrippen-Virus hervorruft. Nicht die Wildvögel sind das Reservoir der hochpathogenen Variante der aviären Influenza. Somit ist diese Verordnung ein Rückschlag in der Bekämpfung der Vogelgrippe.

Die lebenslange Verweigerung des Auslaufs im Freien bedeutet eine brutale Missachtung des Tierschutzes: Keine Sonne, kein Gewässer, Enge, Stress, Bewegungsmangel, kein Ausleben der Bedürfnisse, keine freie Futterwahl, keine Stimulation durch Umwelteindrücke, schnellerer Wirtswechsel der Viren mit der Folge von Erkrankungen und gestörtem Sozialverhalten.

Besonders unerträglich wirkt sich die Stallhaltung auf Wasservögel wie Gänse und Enten aus. Auch die vorgesehenen sinnlosen Massentötungen rechtfertigen, von einem eklatanten Bruch des Tierschutzgesetzes mit seinem Gebot der tiergerechten Haltung und des Tötungsverbots ohne vernünftigen Grund zu sprechen. Dies ist ein Akt, der sich konsequent in die tierfeindliche Politik des Seehofer-Ministeriums, das die Aufhebung des Verbots der Käfighaltung verfügte, einreiht.

Wirtschaftlich bedeutet die Verordnung eine unzumutbare Belastung der Landwirte mit Freilandhaltung, die nicht mehr wettbewerbsfähig bleiben können. Dies ist angesichts steigender Nachfrage nach Erzeugnissen aus artgerechter Tierhaltung ein Skandal. Soviel Stallraum-Stellplätze für das Freilandgeflügel ist bei den Haltern gar nicht vorhanden, mit der Folge, dass große Bestände getötet werden müssen mit entsprechenden Verlusten für die Freilandhalter. Zu den Absurditäten die Verordnung gehört, dass diejenigen Halter, die die Verordnung befolgen, dadurch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen!

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Masthühner

Die ausschließlich wegen ihres Fleisches gehaltenen Masthühner sind mit jährlich etwa fünfeinhalb Milliarden in der EU geschlachteten Tieren die größte Gruppe der landwirtschaftlichen „Nutztiere“. Bei jährlich etwa sieben Mastdurch- gängen ergeben sich für Deutschland rund 430 Millionen Masthühner, die pro Jahr gemästet und geschlachtet werden, und zwar mit steigender Tendenz. Die Zucht auf hohe und schnelle Mastleistung und den unphysiologisch großen Brustmuskel hat zu einer Verlagerung des Körperschwerpunktes geführt mit der Folge, dass auf den Beinen und Hüften der Tiere erheblicher Druck und Spannung lasten. Auch Herz und Lunge können mit dem unnatürlich beschleunigten Wachstum nicht mithalten. 30 % der Masthühner humpeln, lahmen oder können sich aufgrund der Schmerzen nicht mehr fortbewegen. In einer Untersuchung aus 2008 wurden nur bei 2 % der Tiere keine Schäden festgestellt. Die Mortalität dieser Hochleistungshühner ist viermal so hoch wie die der langsam wachsenden Masthühner und siebenmal höher als bei gleichaltrigen Legehennen. Dazu kommt die tierquälerische Haltung in strukturlosen Hallen mit zehntausenden Tieren im Dämmerlicht bei stechend riechendem Ammoniakgas – etwa 23 Tiere gegen Ende der Mast auf einem qm zusammengepfercht mit der Folge weiterer schmerzhafter Erkrankungen.

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weiß seit zehn Jahren, dass es bei der Hühnermast „inakzeptable Tierschutzprobleme“ (Wiss. Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU, 2000) gibt, gleichwohl blieb und bleibt es untätig.

Nachdem es bisher gar keine rechtlichen Haltungsvorschriften gab, beschloss der Agrar-Ministerrat der EU im Mai 2007 eine bis 2010 umzusetzende Richtlinie mit Mindestvorschriften. Im Januar 2009 legte das Bundesministerium  einen Entwurf für eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. Danach ist eine Hühnerbesatzdichte  bis zu 39 kg auf einem qm Stallfläche erlaubt. Mit diesem Entwurf werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert und viel zu hohe, krankheitsverursachende, tierquälerische Besatzdichten legalisiert. Es fehlen Regelungen zu Ernährung, Pflege, Unterbringung, Tageslicht und Einstreuqualität, zu mehr Bewegung und Erkundungsverhalten. (=> PAKT-Stellungnahme zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Januar 2009)

Am 12. Juni 2009 erließ der Bundesrat neue Vorgaben für das Mast-Geflügel. Die maximale Besatzdichte wurde je nach Mastart zwischen 35 und 39 kg Geflügel  pro qm festgelegt, das sind rund 20 Tiere. Damit wurde die Tierqual, durch die etwa 12 Millionen dieser überzüchteten Tiere schon während der Mast sterben, erneut legalisiert.

Laut Deutschem Bauernverband wurde 2008 mit einem Verzehr von 18,8 kg pro Kopf hierzulande so viel Geflügelfleisch verzehrt wie nie zuvor.

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Puten

Insbesondere die einseitige Zucht auf Brustmuskulatur führt zu tierschutzwidrigen Zuständen. Die Tiere sind dann zu schwer, und durch das häufige Liegen kommt es oft zu Brustblasen, die sich in feuchter Einstreu entzünden. Dazu kommt ein u.a. durch die hohe Besatzdichte ausgelöstes aggressives Verhalten. Die Bundesregierung hat noch immer keine PutenhaltungsVO erlassen, keinerlei detaillierte Anforderungen an die Putenmast. Artgerechte Haltung mit Beschäftigungsmöglichkeiten im Stall, Verringerung der Besatzdichte, Verbesserung der Belüftung, Verwendung ausschließlich trockener Einstreu, Auslauf im Freien und Verbot des Schnabelkürzens wären darin zu gewährleisten. Der Ausgang der Beratungen im Bundesrat zu einem Vorschriften-Entwurf verbesserter Haltebedingungen ist zur Zeit ungewiss. Angesichts von sieben Millionen Puten bundesweit, die auf unerträgliche Weise chronisch krank dahinvegetieren müssen, ist jede weitere Verzögerung unentschuldbar.

=> "Putenmast mit Tier- und Verbraucherschutz unvereinbar"
=>
Tierschutzrelevante Mindestanforderungen für die intensive Putenmast PDF, 342 kB

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