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Missstände in der konventionellen Putenhaltung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 16/12392)

 

Einleitung

„Seit Jahren sind die Missstände in der Putenhaltung hinlänglich bekannt“, so die tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Eva Bulling-Schröter auf die vorläufige Antwort ihrer Kleinen Anfrage zur Putenhaltung. „Seit Jahren ist es ein offenes Geheimnis, dass die gemästeten Tiere unter ihrem eigenen Lebendgewicht quasi zusammenbrechen, dass Antibiotika zur Leistungssteigerung benutzt und Putenküken bereits am ersten Lebenstag die empfindlichen Oberschnäbel abgeschnitten werden.“ „Da ist es doch ein Hohn“, so die tierschutzpolitische Sprecherin weiter, „dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass der Schutz von Mastputen in Deutschland Kraft bestehender Gesetze hinreichend geregelt ist.“

In Deutschland werden weniger als 2 Prozent der Puten nach den Kriterien der ökologischen Tierhaltung gehalten. Die anderen 98 Prozent fristen ihr Dasein in industrieller Massentierhaltung. Mehr als zwei Drittel der Betriebe halten 10.000 oder mehr Puten. „Das“, so fasst es die tierschutzpolitische Sprecherin zusammen, „bedeutet eine Haltung im Halbdunkeln, in endloser Langeweile mit schmerzhaft kopierten Oberschnäbeln, deformierten Gliedmaßen und unter Ausbildung von Antibiotikaresistenzen.“ Der Bundesregierung ist angeblich nicht bekannt, welche Probleme bei der Putenhaltung gang und gäbe sind. Dabei zieht sie sich auf den Standpunkt zurück, dass der Vollzug der Rechtsvorschriften zur Tierhaltung Landesrecht ist. „Das Selbstbestimmungsrecht der Länder im Bereich Tierschutz und Tierhaltung“ so Eva Bulling-Schröter weiter, „kann ja nur so gut sein, wie es der Bund vorgibt. Aber es gibt in Deutschland keinen ernst zu nehmenden Rahmen für die Putenhaltung.“ Veränderungen erhofft sich die Bundesregierung laut ihrer Antwort mit Hilfe freiwilliger Vereinbarungen. Eine solche zur Mastputenhaltung gibt es seit 1999. Eine freiwillige Vereinbarung und kritische VerbraucherInnen sollen zukünftig auch die Qualzucht der Mastputen verhindern. Damit, so glaubt die Bundesregierung, können „Zielkonflikte zwischen der modernen Tierzucht und den geltenden hohen Tierschutzstandards“ vermieden werden. „Es ist wohl eine Ironie des Schicksals“, so die tierschutzpolitische Sprecherin der Linken, „dass die Bundesregierung gerade da einen Einfluss der VerbraucherInnen sehen will, wo es ihn ja gar nicht geben kann. Ohne Kennzeichnung kann es keine Wahlmöglichkeit und ohne diese keinen Boykott tierquälerischer Produktionsbedingungen geben.“ Gegen eine Kennzeichnungspflicht auf tierischen Produkten sträubt sich die Bundesregierung nach wie vor.“

 

Über den Text

Der Text der kleinen Anfrage liegt der Redaktion als Bildin einer PDF Datei vor. Damit dieser Text von Suchmaschinen erfasst werden kann, entschloß sich PAKT, das Original per Texterkennung in einen Text umzuwandeln. Auch moderne Texterkennungen arbeiten nicht fehlerfrei. Trotz Prüfung können die Fragen und Antworten fehlerhafte Worte enthalten. Daher gilt im Zweifel der Text der Originaldatei.

Die Originaldatei finden Sie hier (PDF 1,65 MB).

 

Die Fragen und Antworten

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

die vorgenannte Kleine Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt:

1. Wie viele Puten wurden im Jahre 2008 in Deutschland gehalten (bitte aufschlüsseln nach konventioneller und nicht konventioneller Haltung)?

In landwirtschaftlichen Betrieben wurden nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung am 3. Mai 2007 rd. 10,89 Mill. Puten (in den amtlichen Statistiken: "Truthühner") gehalten. Nach Angaben der Öko-Kontrollstellen, die die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH (ZMP) zusammengestellt hat, entfielen davon etwa 190.000 Tiere auf die ökologische Tierhaltung (rd. 1,7 %). Da Daten zur Geflügelhaltung nicht jährlich erhoben werden, liegen für 2008 keine Angaben vor.

2. Wie viele Betriebe zur Zucht und Mast von Puten gibt es in Deutschland?

Im Mai 2007 gab es 2.289 landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Agrarstatistikgesetzes, die Puten hielten. Eine Unterscheidung zwischen Zucht- und Mastbetrieben wird dabei nicht vorgenommen. Es handelt sich zum allergrößten Teil um Mastbetriebe.

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3. Wie viele Puten bzw. Putenfleisch wurde 2008 nach Deutschland importiert (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern)?

Im Jahr 2008 importierte Deutschland 140.735 Tonnen Putenfleisch. Anlage 1 zeigt die Herkunftsländer.

4. Wie viele Puten wurden 2008 lebend nach Deutschland importiert und wie viellebend aus Deutschland exportiert?

Im Jahr 2008 importierte Deutschland 4.096.753 lebende Puten. Exportiert wurden 7.420.724 Tiere. Einzelheiten sind aus Anlage 2 ersichtlich.

5. Welche Länder innerhalb der Europäischen Union gehören zu den größten Produzenten von Putenfleisch?

Nach Angaben der FAO stellt sich die Reihenfolge wie folgt dar: Im Jahr 2007 (für 2008 liegen noch keine Zahlen vor) war Frankreich größter Produzent von Putenfleisch. Es folgten Deutschland, Italien, Polen, das Vereinigte Königreich und Ungarn.

6. In welchen Bundesländern werden die meisten Puten gemästet (bitte aufschlüsseln nach Bestand- und Betriebsgröße)?

Den größten Umfang hat die Haltung von Puten in Niedersachsen mit rd. 5,31 Mill. Tieren (48,7 % des Bestandes in Deutschland). Zweitwichtigstes Bundesland ist
diesbezüglich Nordrhein-Westfalen mit 1,36 Mill. Tieren (12,4 %).84 % der Tiere werden in Betrieben mit 10.000 und mehr Puten gehalten. In Anlage 3 sind die Putenbestände nach Bestandsgrößenklassen und Ländern gegliedert.

7. In wie vielen Betrieben konnten 2008 aufgrund amtsveterinännedizinischer Kontrollen Verstöße gegen geltendes Tierschutzgesetz bei der Haltung von Puten festgestellt werden und was für Konsequenzen hatte das für die jeweiligen Betriebe.

Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die Anzahl der Kontrollen
und etwaige Sanktionen keine Kenntnis.

8. In wie vielen Betrieben konnten 2008 aufgrund amtsveterinärmedizinischer Kontrollen Verstöße beim Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika bei der Haltung von Puten festgestellt werden und was für Konsequenzen hatte das für die jeweiligen Betriebe?

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Der Vollzug der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die Anzahl der
Kontrollen nur insofern Kenntnis, soweit diese in Zusammenhang mit dem Nationalen Rückstandskontrollplan durchgeführt werden. Bei amtlichen Kontrollen auf den vorschriftsmäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans wurden im Jahr 2007 in Deutschland insgesamt in landwirtschaftlichen Betrieben ca. 400 und auf Schlachthöfen ca. 1.200 Proben von Puten entnommen und aufTierarzneimittel untersucht. Zahlen für 2008 liegen derzeit noch nicht vor. Wie viele Betriebe durch die Proben repräsentiert werden, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht entnehmen. Folgende Höchstgehaltsüberschreitungen wurden 2007 bei Puten festgestellt: In einer von 242 Proben wurde in der Leber Enrofloxacin und in einer von 192 Proben wurde in Fleisch Doxycyc1in gefunden. Bei beiden Substanzen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe. Zudem wurde in einer von 130 Proben Dic1azuril in Fleisch und Leber nachgewiesen. Dic1azuril ist ein Mittel gegen Kokzidien (einzellige Parasiten), das für Geflügel zwar nicht als Tierarzneimittel zugelassen ist, bei Masthühnern jedoch als FuttermittelzusatzstoffE 771 gemäß Verordnung (EG) Nr.
41812001 eingesetzt werden darf. Die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplan sind auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht (http://www.bvl.bund.de/nrkp ).

9. In welchem Umfang werden Putenbestände hinsichtlich Haltung, Medikamenteneinsatz und Schlachtung kontrolliert bzw. untersucht?

Der Vollzug der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die Anzahl der Kontrollen und etwaige Sanktionen über die unter Frage 8 vorgelegten Informationen hinaus keine Kenntnis.

10. Plant die Bundesregierung die Schaffung verbindlicher Haltungsvorschriften für Mastputen, wenn nein, warum nicht?

Der Schutz von Mastputen ist durch das Tierschutzgesetz und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Mastputen gibt es nicht. Daher wurden unter Federführung des BMEL V "Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen" erarbeitet, die von Vertretern der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg sowie

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Brandenburg, des Bündnisses Tierschutz, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, des Bundesverbands Bäuerlicher Junggeflügehnäster, des Verbands deutscher Putenerzeuger sowie des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft unterzeichnet wurden. Mit Beschluss vom 17. September 1999 namnen die Agrarminister und -ministerinnen sowie Senatoren der Länder auf ihrer Konferenz in Freiburg den Bericht des Bundesministeriums über den Abschluss der vorgenannten Vereinbarung zustimmend zur Kenntnis und erklärten, dass sie dafür Sorge tragen, dass die im Papier enthaltenen Mindestanforderungen in länderspezifischen, freiwilligen Vereinbarungen keinesfalls unterschritten werden. In den bundeseinheitlichen Eckwerten wird ausgeführt, dass sie innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Verabschiedung zu überprüfen und ggf auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder neuer praktischer Erfahrungen anzupassen sind. In diesem Lichte wurden 2004 und 2005 im BMEL V mit Vertretern der Länder, sowie Tierschutz- und Wirtschaftsverbänden Erfahrungen mit den bisherigen Vereinbarungen ausgetauscht und Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Eckwerte erörtert. Es ist beabsichtigt, nach der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum Schutz von Masthühnern in nationales Recht zu sondieren, inwieweit eine Fortführung der Gespräche über die bundeseinheitlichen Eckwerte, ausschließlich betreffend Mastputen, zielführend ist.

Im Zusammenhang mit dieser Frage (10) ist auch zu berücksichtigen, dass nach wie vor Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Frage der Indikatoren einer tiergerechten Mastputenhaltung besteht. Aus diesem Grund wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Vorhaben (Förderkerinzeichen 06HS015) gefordert, in dem Aspekte der Tiergesundheit von Mastputen in verschiedenen kommerziellen Intensivhaltungsformen in Deutschland untersucht werden. Ziel des Forschungsprojektes ist es, möglichst einfach zu erhebende Merkmale zu ermitteln, die tierschutzrelevante Sachverhalte beschreiben und sich am lebenden Tier und/oder am Schlachtkörper erheben lassen. Die Förderung hat am 1. Mai 2007 begonnen und erfolgt bis einschließlich April 2009 über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger.

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11. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um die Schaffung verbindlicher Haltungsvorschriften auf EU-Ebene zu beschleunigen?

Die Bundesregierung hat an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass eine Europäische Initiative zum Schutz von Mastputen ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Tierschutzes in Europa wäre. Gleichwohl hat die Europäische Kommission das Initiativrecht. Es ist also an der Europäischen Kommission zu entscheiden, ob Bedarf für Europäische Rechtsvorschriften zum Mastputenschutz gesehen wird.

12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine EU-weite Regelung der Putenhaltung zeitnah geplant ist, wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

Der Bundesregierung sind derzeit keine derartigen Aktivitäten bekannt. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Prioritätensetzung und die Ressourcenverfügbarkeit
der Europäischen Kommission.

13. Verfügt die Bundesregierung über Statistiken, die Aufschluss über den Medikamenteneinsatz in der Putenhaltung geben, wenn nein, warum nicht?

Der Vollzug der Rechtsvorschriften in dem genannten Bereich obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Dem BMEL V stehen keine Daten zum mengenmäßigen Einsatz von antimikrobiellen Mitteln in der Putenhaltung zur Verfügung. Für die gesamte Tiermedizin in Deutschland liegt ein Schätzwert des Bundesverbandes für Tiergesundheit für 2005 von 784,4 Tonnen abgegebener Veterinärantibiotika vor.

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des Medikamenteneinsatzes in der Putenhaltung durch Beimischung in Futtermitteln?

Der Vollzug der Rechtsvorschriften in dem genannten Bereich obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Dem BMEL V stehen keine Daten zum mengenmäßigen Einsatz von antimikrobiellen Mitteln in der Putenhaltung zur Verfügung.

15. Welche antimikrobiell wirksamen Medikamente kommen allgemein in der Putenhaltung zum Einsatz und welche Medikamente lassen sich neben dem therapeutischen Effekt auch als Leistungssteigerer verabreichen?

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In der Putenhaltung werden die nach europäischem Recht für Puten zugelassenen Antibiotika angewendet. Darüber hinaus können auch Antibiotika angewendet werden, die nach europäischem Recht für andere Tierarten zugelassen sind und gemäß arzneimittelrechtlicher Vorgaben zur Anwendung bei Puten durch den Tierarzt umgewidmet werden. Derzeit sind acht antimikrobiell wirksame Tierarzneimittel zur Anwendung bei Puten zugelassen:

1. "Denagard 12,5% wässrige Lösung" (Wirkstoff: Tiamulinfumarat)
2. "Tylan soluble 100 g" (Wirkstoff: Tylosintartrat)
3. "Tylan soluble" (Wirkstoff: Tylosintartrat)
4. "Dicural orale Lösung" (Wirkstoff: Difloxacinhydrochlorid)
5. "Sulfaquinoxalin-Na 100% animedica" (Wirkstoff: Sulfaquinoxalin-Natrium)
6. "Sulfenazon" (Wirkstoff: Sulfaquinoxalin-Natrium)
7. "Lincomycin-Spectinomycin Pulver" (Wirkstoffe: Lincomycinhydrochlorid und
Spectinomycinsulfat)
8. "Neomycinsulfat" (Wirkstoff: Neomycinsulfat)

Diese Tierarzneimittel dienen dem Zweck der Bekämpfung von bakteriellen Infektionen. Es liegen dem BMEL V keine Erkenntnisse vor, dass diese Tierarzneimittel zu anderen Zwecken in Putenmastbeständen verwendet werden.

16. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Aktualisierung und verbindlichen Regelung der "Bundes einheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnem (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen" von 1999, wenn nicht, warum nicht?

Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 0 verwiesen.

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Schnabelkürzungen in Putenmastbetrieben, die ja genehmigungspflichtig sind?

Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über den Umfang des Schnabelkürzens bei Mastputen keine Kenntnis.

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Betriebe, die Schnabelkürzungen veranlassen, diese von der zuständigen Behörde auch genehmigen lassen bzw. mit welchem Anteil die Genehmigung erteilt wird?

Es wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.

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19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Erkrankungs- und Sterberate konventionell gehaltener Puten und inwiefern finden Dokumentationen durch zuständige Veterinäre auf Schlachthöfen statt?

Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Erkrankungs- und Sterberate konventionell gehaltener Puten. Nach § 66 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Apri12006 (BGBl. I S. 945) ist über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und deren Ergebnis eine Statistik zu führen. Im § I der "Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung" vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187) sind Erhebungsmerkmale festgelegt. Danach werden an Schlachthöfen die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung dokumentiert.

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Infektionsraten bzw. Tierverluste in Folge des Schnabelkürzens bei Puten?

Es wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.

21. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die weite Verbreitung des Schnabelkürzens in der Putenhaltung, obwohl diese Maßnahme nach geltender Durchführungsverordnung des Tierschutzes die Ausnahme und nicht die Regel sein sollte?

Es wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.

22. Welche Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Puten sind mit der Schnabelkürzung verbunden?

In Deutschland werden nach hiesiger Kenntnis für die prophylaktische Kürzung von Schnabelteilen bei Putenküken zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus vorwiegend der ,,Bio-beaker" (Lasertechnik) und der Infrarotstrahl mit dem "poultry Service Processor" (PSP) am ersten Lebenstag genutzt. Bei Puten wird hiermit der Oberschnabel gekürzt, um die Auswirkungen von Federpicken und Kannibalismus zu mindern. Beide Methoden schädigen die Schnabelspitze.

23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem weitverbreiteten Schnabelkürzen entgegenzuwirken?

Es wird auf die Beantwortung der Frage 10, hinsichtlich des Projektes zu Indikatoren einer tiergerechten Mastputenhaltung, sowie der Frage 17 verwiesen.

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24. Welche Änderungen bei der Haltung von Puten sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um dem Kannibalismus und Federpicken, beides Folgen haltungsbedingter Verhaltensstörungen, vorzubeugen und wie können diese Änderungen verbindlich geregelt werden?

Im Rahmen des Modellvorhabens des BMEL V "Tiergerechte Mastputenhaltung mit Beschäftigungs- und Strukturelementen" wurde in zwei konventionellen Betrieben und einem ökologischen Betrieb in den Jahren 2005 bis 2007 der Einsatz von Strukturelementen und Beschäftigungsmaterial auf Verhalten, Leistung und Gesundheit von Mastputen unter Praxisbedingungen untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle angebotenen Strukturelemente (erhöhte Ebenen, Strohballen, A-Reuter, Europaletten) von den Tieren genutzt wurden. Besondere häufig wurden sie in den Dämmerungsphasen aufgesucht. Das zeigt, dass der Einsatz derartiger Elemente dem arttypischen Ruheverhalten der Pute entgegenkommt. Die angebotenen Beschäftigungsmaterialien (Strohballen, Heukörbe) wurden ebenfalls von den Puten genutzt. Festzustellen war, dass während der gesamten Untersuchungszeit weder in den Versuchsställen noch in den nicht angereicherten Kontrollställen maßgeblich Federpicken und Kannibalismus auftraten. Dies belegt den hohen Einfluss des Managements auf die Situation im Stall.

Insgesamt zeigte sich, dass die eingesetzten Strukturelemente und Beschäftigungsmaterialien eine gute Möglichkeit zur Anreicherung der Haltungsumwelt darstellen. Nachteile auf die Tiergesundheit konnten nicht festgestellt werden; die Vorteile hinsichtlich des Verhaltens und des Wohlbefindens der Puten waren allerdings nicht so eindeutig, dass .sie verbindliche Regelungen begründen würden. Überdies wird auf die Beantwortung der Frage 23 verwiesen.

25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen den Einsatz von Putenrassen (z. B. Hochleistungs-Masthybrid B.U.T. Big 6) zu ergreifen, die aufgrund ihrer Schnellwüchsigkeit und ihres partiell sehr starken Muskelwachstums (Brustbereich) zu erheblichen Leiden und Schmerzen der Tiere führen, wenn nicht, warum nicht?

Nach § 11 b Abs. 2 Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

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Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach § 2 Abs. 1 Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfuissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltens gerecht unterbringen. Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich die Tierschutzproblematik im Bereich der Züchtung derzeit nicht sinnvoll und wirkungsvoll durch eine Rechtsverordnung konkretisieren. Wenn mit einer solchen Verordnung auf den ersten Blick auch eine höhere Rechtsverbindlichkeit erreicht werden könnte, erscheint es doch unpraktikabel, die sehr komplexen Zusammenhänge, die in der Nutztierzucht möglicherweise zu Leiden der Tiere führen, in einer notwendigerweise abstrahierenden Rechtsverordnung allgemeingültig zu regeln. Außerdem würde die Form der Rechtsverordnung die Flexibilität bezüglich der Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erheblich einschränken. Dies ist gerade im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Wissensbereiche Genetik und Verhaltensforschung als problematisch zu erachten. Um Zielkonflikte zwischen der modemen Tierzucht und den geltenden hohen Tierschutzstandards zu vermeiden, erscheint es mir derzeit zielführender, wenn die Tierzuchtunternehmen die Belange des Tierschutzes eigenverantwortlich in ihren Zuchtprogrammen berücksichtigen. In letzter Konsequenz züchten aber die Zuchtunternehmen Tiere, für deren Produkte sie Marktchancen erwarten. Mithin ist es auch an den Verbraucherinnen und Verbraucher, durch ihr Nachfrageverhalten Einfluss auf die Ausrichtung der Züchtung und der Erzeuger zu nehmen.

26. Worin unterscheidet sich die konventionelle von der nicht konventionellen Putenhaltung, sofern letztere nach den Kriterien der ökologischen Tierhaltung stattfinden?

Grundregel der ökologischen Tierhaltung ist, dass im Hinblick auf einen weitgehend geschlossenen Betriebskreislauf eine flächenunabhängige Nutztierhaltung, bei der der Tierhalter keine landwirtschaftlichen Nutzflächen bewirtschaftet, verboten ist. Ökologische Tiere müssen grundsätzlich in ökologisch wirtschaftenden Betrieben geboren und aufgezogen sein. In der Fütterung ist es das Ziel der ökologischen Wirtschaftsweise, die Tiere ausschließlich mit ökologischem Futter zu versorgen. Der Einsatz konventioneller Futtermittel läuft schrittweise in wenigen Jahren aus. Auf den in der konventionellen Haltung zugelassenen Einsatz von Aminosäuren als Futtennittelzusatzstoffe zur Eiweißergänzung wird im ökologischen Landbau grundsätzlich verzichtet. Da

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Mastgeflügel auf die Zufuhr hochwertiger Eiweißfuttermittel angewiesen ist, kann die Futterration in begründeten Ausnahmefällen durch bestimmte Eiweißfuttermittel aus konventioneller Erzeugung ergänzt werden (z.B. Kartoffeleiweiß und Maiskleber), wenn eine ausschließliche Versorgung mit Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung nicht möglich ist. Bei Geflügel muss in der Tagesration frisches oder getrocknetes Raufutter mit angeboten werden.

Die Verwendung von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung ist verboten. Ebenso ist die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel nicht zulässig. Im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung dürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika unter Einhaltung strenger Bedingungen nur eingesetzt werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist. Im Hinblick auf die Gewinnung von ökologischen Lebensmitteln verdoppelt sich dann die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines allopathischen Tierarzneimittels im Verhältnis zu der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit.

In der ökologischen Tierhaltung muss Geflügel mindestens während eines Drittels der Lebenszeit Zugang zu Freigelände (Auslauf) gewährt werden. Die Ausläufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit Schutzvorrichtungen (Bäume, Sträucher, entsprechende Unterstände) versehen sein. Die Tiere müssen ungehinderten Zugang zu einer ausreichenden Anzahl von Tränken und Futterstellen haben. Ausreichend Raufutter und Scharrmaterialmuss zur Verrugung stehen. Die Haltung in Käfigen ist nicht erlaubt. Der Tierbesatz ist so zu begrenzen, dass 170 kg Stickstoffeintrag je ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im Jahr nicht überschritten werden.

Die Begrenzung der Besatzdichten in Stallgebäuden soll den Tieren Komfort und Wohlbefmden gewährleisteten und den arteigenen Verhaltensbedürfnissen Rechnungen tragen. So sieht die EG-Öko-Verordnung eine Begrenzung bei Truthühnern in festen Ställen von 21 kg Lebendgewicht je qm vor und in beweglichen Ställen von 30 kg je qm. Je Stall dürfen maximal 2500 Tiere gehalten werden. Bezüglich der Außenfläche müssen rur Truthühner bei Flächenrotation 10 qm je Tier zur Verrugung stehen. Geflügelställe müssen so gebaut sein, dass alle Tiere leichten Zugang zu einem Auslaufbereich haben. Das Gebäude muss reichlich natürliche Belüftung und ausreichenden Tageslichteinfall gewährleisten.

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Beim Umgang mit Geflügel ist im ökologischen Landbau das Stutzen der Schnäbel grundsätzlich verboten. Nur im begtündeten Einzelfall ist dieses mit Zustimmung der Kontrollbehörde möglich.

27. Hält die Bundesregierung die Haltung von Puten in Beständen von mehreren Zehntausend bis hunderttausend Tieren aus seuchenhygienischen Gründen fiir problematisch, wenn ja warum, wenn nein, warum nicht?

Die Größe eines Bestandes allein birgt an sich noch keine erhöhte Gefahr eines Seuchenausbruchs in sich. Das Gesamtrisiko eines Betriebes ist aus seuchenhygienischer Sicht zusätzlich von vielen anderen Faktoren abhängig. Hierbei spielt insbesondere die Organisation der Betriebe eine entscheidende Rolle, z.B. Entsorgung der in getrennten Ställen eines oder mehrerer Betriebe anfallenden Gülle in einer gemeinsamen oder einer getrennten Anlage, gemeinsamer Fuhrpark, Abgrenzung zu anderen Betrieben, betriebseigene Kleidung, Belegung nach dem "Rein-RausVerfahren", Art und Weise des Tierzukaufs.

28. Wie viele Puten wurden in den vergangenen 10 Jahren in Folge von Tierseuchen wie der Vogelgrippe gekeult (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Tierzahl, Bundesland und Betreiber)?

In den Jahren 2006 und 2008 gab es in Sachsen jeweils einen Ausbruch von hochpathogener Aviärer Influenza und in den Jahren 2008 und 2009 in Niedersachsen 29 bzw. 4 Fälle von niedrigpathogener Aviärer Influenza. Die Zahl der dabei jeweils in den betroffenen Beständen getöteten Puten belief sich laut dem Tierseuchennachrichtensystem (TSN) auf 10.187,24, 352.797 und 64.896. Aufgrund von Risikoanalysen vorsorglich getötete Tiere werden nicht über das TSN gemeldet.

29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bildung von Antibiotikaresistenzen bei Puten vor?

Das Bundesamt fiir Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersucht im Rahmen des nationalen Resistenzmonitoring tierpathogener Erreger seit 2004 regelmäßig entsprechend eines vorher festgelegten Stichprobenplanes auch Bakterienisolate von erkrankten Puten bzw. Putenküken. Der Hauptanteil der Isolate, fiir die Daten zu Resistenzen vorliegen, stammt aus den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, so dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Stichprobe fiir die Bundesrepublik Deutschland repräsentativ ist. Jedoch lassen sich Tendenzen ablesen. Zu den Ergebnissen im Einzelnen wird auf die Ausfiihrungen zu Frage 32 verwiesen.

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30. Welche Grenzwerte existieren für Rückstände von Antibiotika in Putenfleisch?

Gemäß europäischem Tierarzneimittelrecht sind im Rahmen der Zulassung für Tierarzneimittel, die zur Anwendung bei Lebensmittelliefemden Tieren bestimmt sind, so genannte maximale Rückstandshöchstmengen (Maximum Residue Limits, MRL) festzulegen. Diese werden im Rahmen eines europäisch vorgeschriebenen Verfahrens geprüft und rechtlich festgeschrieben. Sie sind in den Anhängen I u. Irr der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt. Eine entsprechende Liste ist auch auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter der Rubrik "Tierarzneimittell Zulassung" zu finden. Ergänzend dazu sind auf der Internet-Seite der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) unter http://www.emea.europa.eulhtms/vet/mrls/a.htm Berichte zu den einzelnen Stoffen als "Summary Report" bzw. "European Public MRL Assessment Report" zu finden, in denen die Ergebnisse der Bewertung und die jeweiligen Höchstmengen ausführlich dargestellt und diskutiert werden.

31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche Bildung von Antibiotikaresistenzen durch den Verzehr von Putenfleisch beim Menschen vor?

Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch resistente Erreger mit Lebensmitteln übertragen werden und Erkrankungen beim Menschen verursachen. Es liegen aber keine Untersuchungen vor, die geeignet sind, einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von mit einem resistenten Erreger behafteten Putenfleisch und der Erkrankung eines Menschen mit besonderer Schwere bedingt durch die Resistenzen zu bestätigen.

32. Welche resistenten Keime sind in Putenmastbetrieben bzw. in Schlachthöfen festgestellt worden und in welche Häufigkeit?

Die im Rahmen des Nationalen Resistenzmonitorings des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingesandten Proben stammen von Putenmastbetrieben und nicht von Schlachthöfen. Die Bakterienisolate werden von klinisch erkrankten Tieren gewonnen. Für Escherichia coli wurden hohe Resistenzraten gegenüber Tetracyclin (ca. 75% der Bakterienstämme), Ampicillin (ca. 60%), den getesteten Cephalosporinen der ersten Generation (Cephalothin ca. 50%), sowie Cotrimoxazol (ca. 35%) gefunden. Gegenüber Enrofloxacin wurden Resistenzraten von ca. 5% gefunden. Untersucht wurden 194 Isolate von Mastputen. Diese Zahlen stammen aus der Studie

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2004/2005 und haben sich in der Studie 200512006 in vergleichbarer Höhe wieder gezeigt. Für Staphylococcus aureus wurden Resistenzen gegenüber Tetracyclin (98%), Penicillin (94%), Ampicillin (92%), Erythromycin (68%) und Enrofloxacin (14%) bei 63 untersuchten Isolaten gefunden. Diese Daten entstammen der Studie 200512006. Für weitere Bakterienstämme wurden nur wenige Isolate eingesandt, so dass eine Aussage zur Resistenzlage nicht möglich ist.

33. Existiert durch die Massentierhaltung und den dadurch vennehrten Antibiotikaeinsatz ein erhöhtes Infektionsrisiko bezüglich antibiotikaresistenter Keime für die Mitarbeiter der Putenmastbetriebe bzw. Schlachthöfe? Welche Erkenntnisse darüber liegen der Bundesregierung vor?

Das Risiko für eine Besiedelung mit Antibiotika resistenten Bakterien ist für Personen, die unmittelbaren Kontakt zu Tieren haben, die mit solchen Bakterien besiedelt sind, höher als für Menschen, die keinen Kontakt zu Tieren, die mit solchen Bakterien besiedelt smd, haben. Dies gilt grundsätzlich für jede Tierhaltung. Belegt ist dies am Beispiel der Methicillin Resistenten Staphylokokkus Aureus (MRSA) für die Schweinehaltung.

34. Welche konkreten Folgen hat die Deutsche Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART) für die Tierhaltung?

Die Antibiotikaresistenzstrategie für den Bereich der Tierhaltung, Lebensmittelkette und tierärztlichen Tätigkeit soll in Zusammenarbeit zwischen Humanmedizin und Tiennedizin den Antibiotikaeinsatz bei Tieren beeinflussen und das Auftreten und die Verbreitung von Resistenzen bei Bakterien, die Menschen oder Tiere besiedeln, reduzieren. Es wird angestrebt, dass die Strategie von Tierärzten, Landwirten, Tierbesitzern, Wirtschaftsverbänden und zuständigen Behörden anerkannt und "gelebt" wird. In dieser Strategie und im Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung werden die europaweiten und internationalen/supranationalen Vorgaben reflektiert. Zusammen mit den vorliegenden Antibiotikaleitlinien - die zur Zeit in Überarbeitung sind - soll durch einen verantwortungsbewussten Antibiotikaeinsatz im Bereich der Tierhaltung, Lebensmittelkette und tierärztlichen Tätigkeit der gesundheitliche Verbraucherschutz gesichert werden, ohne die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Hierzu ist auch Forschung und Entwicklungsarbeit hinsichtlich einer verbesserten Tierhaltung, Diagnostik und zu Ersatzmaßnahmen für den Antibiotikaeinsatz notwendig.

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Mit der Strategie sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • eine umfassende Erfassung der Antibiotikaresistenzsituation,
  • eine ständige Überwachung der Entwicklung der Antibiotikaresistenzsituation,
  • eine wissenschaftlich fundierte Ableitung von Managementmaßnalunen,
  • eine verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern,
  • eine breite Akzeptanz und Umsetzung der Managementmaßnahmen in der Tiermedizin und Tierhaltung,
  • eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten und
  • eine Antibiotikaresistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser,
Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

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