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PAKT-Entwurf für Grundsatzprogramme der großen Volksparteien

Tierschutz ist derzeit in den Programmen der großen Volksparteien nicht zu finden. Vor diesem Hintergrund, vor allem auch aufgrund der im Jahre 2002 auf Betreiben aller Parteien gelungenen Aufnahme ins Grundgesetz hat Edgar Guhde, Dipl.-Politologe und geschäftsführender Vorsitzender des Politischen Arbeitskreises für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., einen Textvorschlag für einen entsprechenden Programmbestandteil vorgelegt. PAKT hat ihn als Beitrag zu einer Programmdiskussion an alle großen Parteien verschickt. Nachfolgend der Textentwurf:

Solidarität und Gerechtigkeit auch gegenüber den Tieren verlangt ihre Gleich- oder Ähnlichbehandlung, soweit sie den Menschen in Bezug auf Schmerz- und Leidensfähigkeit gleich oder ähnlich sind. Unsere Mitgeschöpfe haben einen Eigenwert, ein Recht auf Leben und Unversehrtheit sowie auf einen ihnen gemßen Lebensraum. Deshalb dürfen sie menschlichen Verwertungsinteressen nicht total unterworfen werden. Tierschutz darf nicht wie bisher unter dem faktischen Vorbehalt stehen, dass keine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt werden.
Eine Tier-Nutzung ist nur zulässig, solange sie nicht mit Leiden und Schäden zugunsten erhöhter Leistung verbunden ist. Nicht artgerechter Umgang mit den Tieren ist eine schwere Verletzung der Mitgeschöpflichkeit, darunter die Intensivhaltung in großer Zahl auf engstem Raum als Folge agrarpolitischer Rahmensetzungen. Die Methoden der sogenannten "Tierproduktion" haben auch dazu geführt, dass immer weniger Menschen in der Landwirtschaft einen Arbeitsplatz finden.
Halteverordnungen sind so zu überarbeiten, dass den artspezifischen Bedürfnissen der Tiere entsprochen wird.
Anforderungen an Haltung, Transport und Schlachtung sind so zu erhöhen, dass Fleisch teurer wird und der Preis in stärkerem Maß eine regulatorische Funktion erhält.
Die Zahl der Tierversuche ist fortlaufend zu senken. Sie sind langfristig durch alternative Verfahren zu ersetzen. Gentechnische Manipulationen an Tieren lehnen wir ab.
Die Tierschutzbemühungen in Deutschland dürfen sich nicht nur an den Mindeststandards der EU orientieren.
Um die Einhaltung der gesetzlich anerkannten Rechte der Tiere zu gewährleisten, sind treuhänderische Kontroll- und Klagebefugnisse weisungsunabhängiger Beauftragter und gemeinnütziger Verbände einzuführen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Tierethik Bildungsinhalt an den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wird. Kern einer Tierethik sollte sein, den Missbrauch von Tieren und die Gewalt gegen Tiere fortschreitend zu mindern und zu überwinden. Es geht um die Neubegründung des Verhältnisses von Mensch und Tier, um die Durchsetzung einer Tierethik, die den Tieren ein Recht auf Leben und Gesundheit unabhängig von ihrem Nutzwert für den Menschen zuerkennt.
Der Auftrag des Grundgesetzes (Art. 20a), neben den natürlichen Lebensgrundlagen auch die Tiere zu schützen, bedeutet, rechtsstaatliche Verhältnisse in der Mensch-Tier-Beziehung in vollem Umfang durchzusetzen. Dementsprechend ist die Tierschutzgesetzgebung und deren Durchsetzung fortlaufend zu verbessern.

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., deren Mitglied PAKT ist, hat eine entsprechende Kampagne gestartet, mit der die Vorsitzenden der großen Volksparteien, Angela Merkel, Kurt Beck und Edmund Stoiber, aufgefordert werden, den Tierschutz in ihre Grundsatzprogramm aufzunehmen. Einen Musterbrief sowie die Email-Adressen der Adressaten finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes unter http://www.tierrechte.de/p100040001008.html.

 

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