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Schlachten im Focus des Tierschutzes:
Verfahren, Versäumnisse, Verbesserungen
(45. PAKT-Sitzung)


Am 13. Oktober 2001 fand im Hotel Plaza in Hannover die 45. Fachtagung des PAKT e.V. statt, die sich mit dem ungeliebten, aber desto wichigeren Thema Schlachten und dessen Regelung durch die aktuell gültige Schlachtverordnung befaßte. Hintergrund waren Berichte, wonach das Verbot des Rückenmarkszerstörers im Zuge der BSE-Verordnung zu einer massiven Quote von Fehlbetäubungen führt. Undercoveraufnahmen von Tierschützern in Schlachthöfen zeigen entsprechend Rinder, die scheinbar bei vollem Bewußtsein entblutet und zerlegt werden. Zur Tagung wurden wie immer Tierschützer und Fachleute eingeladen. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Tagung (Auszug aus dem Tagungsprotokoll):

 

Die Gründe für die intolerablen Verstöße gegen die Schlachtverordnung liegen ...

  1. in der gewaltig angestiegenen Zahl der zur gleichen Zeit zu verarbeitenden Tiere
  2. in der zunehmenden Wahrnehmung der Tiere nicht als Lebewesen, sondern als Produktionsfaktoren
  3. in dem Umstand, dass die Schlacht-, insbesondere die Betäubungstechnik und -methodik mit der allgemeinen Entwicklung nicht Schritt gehalten hat. (Die Fachleute betonen immer wieder, dass dringender Forschungs- und Entwicklungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Betäubungstechniken, der Ausblutungsmethoden und der Vorbehandlung der zu schlachtenden Tiere besteht. Insbesondere ist der Zusammenhang zwischen den Methoden, Techniken und der damit produzierten Fleischqualität zu erheben. Auch der Begriff der "Fleischqualität" bedarf einer neuen Definition, in die Tierschutzfaktoren einzubeziehen sind. (Es besteht Konsens darüber, dass die Verbesserung der Tierschutz-Faktoren im wesentlichen politisch über die Verbesserung der Fleischqualität erreichbar erscheint!)
  4. in der sich zunehmend verschlechternden Personalsituation: Die im Wartebereich der angelieferten Tiere und bei der Handhabung der Betäubungstechniken tätigen Arbeitskräfte rekrutieren sich in zunehmendem Maße aus Fremdarbeitern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und aus diesem Grunde nicht nur die erforderlichen Qualifikationen nicht mitbringen, sondern denen diese auch kaum oder gar nicht zu vermitteln sind. Dieses Personalproblem wird noch durch den Umstand erschwert, dass die Schlachthöfe in zunehmendem Maße nur noch die Verwaltung und die Schlachträume und -technik zur Verfügung stellen, während das Treiber-, Betäubungs-, Schlacht- und Zerlegungspersonal zunehmend von den großen Tierhandelsunternehmen selbst gestellt wird, die die Installationen der Schlachthöfe nach eigenen Interessen in Anspruch nehmen und nicht nur die Schlachttiere, sondern auch ihr Personal mitbringen, wobei gerade die Betäubung und Tötung immer häufiger im Auftrag großer Unternehmen von Leiharbeitskolonnen wahrgenommen wird. Dadurch entsteht ein größer werdendes Problem, die jeweilige Sachkunde des betreffenden Personals festzustellen oder zu kontrollieren.
  5. in einem erheblichen Kontrolldefizit, was zur Folge hat, dass entweder die zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Veterinäre nicht zur Stelle sind, mit zu vielen verschiedenen Aufgaben überlastet bzw. überfordert oder die technischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen nicht vorhanden oder nicht einmal vorgesehen sind (z.B. Video-Ãœberwachung, Protokollierung und Dokumentierung des Schlachtvorgangs).
  6. in der Tatsache, dass die gesetzlichen Bestimmungen den neuesten Entwicklungen nicht entsprechen und insbesondere die Kompetenz- und Kontrollverhältnisse sich den sich ständig verändernden ökonomischen (unternehmenspolitischen) und rechtlichen Verhältnissen der Schlachthausnutzer nicht flexibel genug anpassen können.
  7. in dem Umstand, dass sich das Schlachtgeschehen weitgehend jenseits der Öffentlichkeit der normalen Wirtschaft, d. h. unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit vollzieht.



Es besteht weitgehende Einigkeit, dass bei einer Novellierung der Schlachtverordnung (es wird u.U. eine Verfahrensordnung zur Schlachtordnung empfohlen) der Faktor Zuständigkeit und Kontrolle erheblich verstärkt werden muss.

Weiterhin ist die Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit und damit der Weisungsgebundenheit bzw. -ungebundenheit der kontrollierenden Veterinäre zu beachten und in einer Novellierung anzusprechen. Hinsichtlich des Schächtens ist dringend eine strenge Handhabung der Eindämmung dieser Schlachtweise vonnöten. Mit großer Sorge werden Tendenzen registriert, im Gleichklang mit den zur Zeit laufenden Bemühungen, mit den islamischen und arabisch-stämmigen Ländern in ein besseres Verhältnis zu kommen, das Schächtverbot zu lockern oder aufzuheben (Schweiz!).

Auch bei der Hausschlachtung, die weitgehend der öffentlichen Kontrolle entzogen ist (Schlachten nur (!) zur Deckung des Eigenbedarfs), bedarf es neuer Regelungen in der Schlachtverordnung, die es sicherstellt, dass die Amtsveterinäre nicht nur ihre Kontrollpflichten hinsichtlich der Fleischhygiene- oder -qualität wahrnehmen, sondern auch die Tierschutzfaktoren pflichtschuldigst im Auge haben!

Weitgehende Ãœbereinstimmung bestand in der wünschbaren Entwicklung und rechtlichen Absicherung mobiler Schlachteinheiten (Fahrbarer Schlachthof). Hier ist das Problem öffentlicher Zulassung noch weitgehend ungeklärt. Entwicklung von zulassungsfähigen Prototypen steckt noch in den Anfängen, wird allerdings auch durch bürokratische Hindernisse und Konkurrenzinteressen stark behindert.

Die (vor allem zahlenmäßig!) erheblichen Mängel im Bereich der Geflügelschlachtung konnten nur am Rande erwähnt werden.

Das vollständige Protokoll der Fachtagung finden Sie hier, den Text zum Vortrag über die "Ethische Problematik des Schlachtens und Tötens" von Frau Dr. phil. Claudia Leven hier. Lesen Sie auch die Stellungnahme zur Novellierung der Schlachtverordnung sowie dieEinladung zur Bildung einer organisationsübergreifenden Arbeitsgruppe Schlachten, wie sie während der Tagung angeregt wurde.

 

 

 

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