Abstimmung des Bundesrats zur Wildtierhaltung in Zirkussen
Im Herbst soll in einer Sitzung des Bundesrats über den Gesetz-Entwurf des Bundesverbraucherministeriums zur Abschaffung der Wildtierhaltung in Zirkussen beraten werden. Appellieren Sie an den Ministerpräsidenten Ihres Bundeslandes, dem Entwurf zuzustimmen. Sie können Sie sich dabei an nachfolgendem Textentwurf orientieren, welchen PAKT an sämtliche Länderchefs geschickt hat. Die Kontaktadresse Ihres Ministerpräsidenten finden Sie über die Seite des Bundesrats.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
wie Sie wissen, wird demnächst im Bundesrat der Gesetz-Entwurf des Bundesverbraucherministeriums zur Abschaffung der Wildtierhaltung in Zirkussen beraten. Wir bitten Sie, diesen Entwurf im Bundesrat zu unterstützen, u.a. aus folgenden Gründen:
Der häufige Transport der Tiere in winzigen, sterilen Käfigen von einem Ort zum anderen ist tierquälerisch und kommt einem lebenslangen Tiertransport, einer rollenden Inhaftierung gleich.
Elefanten sind zumeist angekettet, noch dazu häufig unsachgemäß. Großkatzen und Bären müssen den ganzen Tag in den engen, in der Regel kahlen Käfigwagen ausharren.
Die Tiere werden durchschnittlich 8 Monate im Jahr - über oft große Entfernungen - in dunklen Anhängern und oft stickigen Behältern ohne Pause transportiert. Sie wechseln bis zu 60mal jährlich ihren Standort. Baumlose Parkplätze sind die Regel.
Auch seltene bzw. vom Aussterben bedrohte Tierarten wie z.B. Panther, Leoparden und Tiger werden für menschliche Neugier in enge Käfige gesperrt. In der Manege werden sie dann oft zu Clowns degradiert und müssen wie Menschen aufrecht gehen bzw. auf ihren Hinterbeinen stehen.
Bei allen Zirkustieren entsprechen die Leistungen, die ihnen andressiert wurden, in keiner Weise ihren natürlichen Verhaltensweisen und den arttypischen Bewegungsabläufen.
In der Enge ihrer Gefängnisse werden sie oft krank: Die ganze Bandbreite des Wahnsinns wie Stereotypien, Überaggressivität, Apathie und jede Form von schweren Verhaltensstörungen ("Psychosen/ Neurosen").
Der Lebensraum besteht aus einer Lastwagenplattform, deren Maße (Länge, Breite, Höhe) sich nur nach den Straßenverkehrsrechtsnormen oder gar nach der finanziellen Kapazität der jeweiligen Zirkusse richten.
Ein Haltungsverbot von Affen, Elefanten, Bären und anderen Wildtieren wie Flusspferden in Zirkussen, ist, wie bereits in einigen Staaten geschehen, geeignet und dringend erforderlich, um künftig Verstöße gegen Tier- und Artenschutzbestimmungen bei der Haltung dieser Spezies in Zirkusbetrieben auszuschließen.
Beschlagnahme und Einzug besonders schlecht gehaltener Wildtiere scheitern üblicherweise, weil weder Auffangstationen noch finanzielle Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereitstehen. Die Durchsetzung von Auflagen der Veterinäre kann nicht effektiv kontrolliert werden.
Ein besonders großes Tierelend gibt es in den kleinen Wanderzirkussen.
Mit freundlichem Gruß
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