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Stellungnahme zu den Haltungsrichtlinien für Mastkaninchen

 

5.9.2008

An das
Standing Committee of the
European Convention for the Protection
of Animals

Stellungnahme zum Vorschlag des STANDING COMMITTEE OF THE EUROPEAN CONVENTION FOR THE PROTECTION OF ANIMALS KEPT FOR FARMING PURPOSES (T-AP) zur Haltung von domestizierten Kaninchen (DRAFT RECOMMENDATION CONCERNING DOMESTIC RABBITS (Oryctolagus cuniculus)):

Haltungsrichtlinien für domestizierte Kaninchen in Bezug aus die Nutztierhaltung sind überfällig, denn auch kommerziell genutzte Tiere leiden unter Schmerzen und der Unfähigkeit, ihre angeborenen Bedürfnisse auszuleben. Tierschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Die derzeitige Haltung konventionell genutzter domestizierter Kaninchen verursacht den Tieren Schmerzen und Leiden. Daher begrüßen wir, dass Anstrengungen gemacht werden, die bestehende Situation der Tiere zu verändern.

Als Tierrechtler fordern wir ein freies, selbstbestimmtes Leben für alle Lebewesen. Ist dies in der Gesellschaft momentan nicht durchsetzbar, so sollten Tiere zumindest ihren Bedürfnissen entsprechend so gehalten werden, dass durch die Art der Haltung weder Schmerzen noch Leiden auftreten.

Schmerzen und körperliche Beschwerden aufgrund von Haltungssystemen sind nach dem deutschen Tierschutzgesetz von dem der ein Tier hält, zu vermeiden. Bei Kaninchen sind hier vor allem die Gitterböden der Käfige zu nennen, die die Füße der Tiere schädigen. Dies gilt vor allem für Drahtgitterböden, doch auch Kunststoffgitter bieten den Tieren keinen Liegekomfort und sind allenfalls als Kompromiss zu betrachten. Daher halten wir eine Gehege-Haltung auf planem Boden mit Einstreu, möglichst Erdboden mit Rückzugsmöglichkeiten (Schutzhäuschen für die Tiere) für die beste Lösung. Die stark entwickelte Fähigkeit von Kaninchen, zu graben und zu rennen, kann in Käfigsystemen nicht ausgelebt werden, was zu Verhaltensstörungen und Schäden durch Ersatzhandlungen führen kann.

In Bezug auf Art. 7 wäre es gut, zeitliche Vorgaben oder Betreuerschlüssel vorzugeben, damit Kontrollen leichter möglich sind.

In Bezug auf Art. 11 c ist es sinnvoll, einen Mindest-Luxwert anzugeben.

In Bezug auf Art. 13. 2 ist es sinnvoll, auf Risiken für Pfotenschäden zu verweisen, z. B. Drahtgitterböden. Die Möglichkeit eines weichen, natürlichen Bodens ist zu bevorzugen. Drahtgitterböden sollten gänzlich verboten werden, weil sie häufig die Pfoten schädigen.  Es sollten nur solche Roste erlaubt sein, die Einstreu ermöglichen und den Tieren keinen Schaden zufügen. Einstreu sollte zwingend vorgeschrieben werden.

Art. 13. 3 oder 4: Hier könnte man auf die Sinnhaftigkeit von der Ermöglichung des Einbringens z. B. von Obstbaumschnitt hinweisen. Diese nützt Haltern wie Tieren und sollte daher vorgeschrieben werden (siehe nächster Punkt)

Art. 21: Zur künstlichen Besamung: Die natürliche Begattung ist ein wichtiger und komplexer Teil des artgerechten Verhaltens und sollte nicht verhindert werden. Daher lehnen wir die künstliche Besamung ab.

Eine Befruchtung gleich nach dem Wurf erschöpft die Zibben physisch schnell. Wir halten es für eine unzulässige Ausbeutung der Tiere. Es sollten nicht mehr als sechs Trächtigkeiten im Jahr zugelassen werden.


 
Art. 19. 1: Hier geht es um die Berücksichtigung des Nage-Bedürfnisses der Tiere. Veränderbares Material wie Obstbaumschnitt (oder Pellkartoffeln bei Zibben) kann z. B. auch helfen, Kannibalismus vorzubeugen.  Dies könnte auch unter "Management"
Art. 14 mit berücksichtigt werden, es wäre u. E. sinnvoll.
Anstatt dies nachträglich von der Struktur des Haltungssystems abhängig zu machen, sollte man schon bei der Auswahl des Systems auf die wertvolle Hilfe, Verhaltensstörungen durch veränderbares Material vorzubeugen, achten. Daher schlagen wir vor, schon unter Punkt 13.4 darauf zu verweisen.

Art. 25. 4: Hier wäre es u. E. gut, invasive Methoden zu benennen und zu verurteilen und gangbare Alternativen zu nennen.

Ergänzend verweisen wir auf die Stellungnahme zur Kaninchenhaltung des VgT
Österreich (sehr anschaulich erklärt mit vielen Fotos)

http://www.vgt.at/publikationen/infomaterial/Kaninchen/071029Kaninchen.pdf

und auf die Kaninchenhaltungs-Verordnung der Schweiz, die als Vorbild dienen
sollte. Dort ist die Käfighaltung von Kaninchen verboten, stattdessen werden
sie in Buchtensystemen oder im Freiland gehalten. (s. Kapitel 8 im VgT-Text)

Wir begrüßen die Einrichtung einer Richtlinie für die Haltung domestizierter Kaninchen und loben die detaillierte Arbeit. Unsere Befürchtung geht jedoch dahin, dass die Richtlinie den Bedürfnissen der Tiere dennoch nicht gerecht wird. Dies gilt besonders für das Bewegungsbedürfnis, das Bedürfnis nach veränderbarem Material und das Bedürfnis, bequem zu liegen und nicht unter Schmerzen der Pfoten zu leiden. Wir hoffen, dass hier Nachbesserungen möglich sind, denn Tierschutz ist den Bürgern ein wichtiger Wert. Tiere, die sich wohl befinden, sind auch nicht so anfällig für Krankheiten und haben oft einen besseren Immunstatus.

Mit freundlichem Gruß
Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e. V.

Elisabeth Petras

 

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