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Pferdehaltung in Nordrhein-Westfalen - tierschutzgerecht oder willkürlich?

(PAKT-Fachtagung)
Düsseldorf, 13.11.2003

 

Zusammen mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen des BUND hat der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V. am 7. November 2003 im Düsseldorfer Umwelt-Zentrum eine Fachtagung zum Thema "Pferdehaltung in Nordrhein-Westfalen - tierschutzgerecht oder willkürlich?" abgehalten. Eingeladen war ein kleiner Kreis von Fachleuten aller am Thema beteiligten Parteien, um zusammen mit dem Tierschutzreferenten des Landesumweltministeriums, Dr. Bottermann, über Defizite und die Notwendigkeit geänderter gesetzlicher Regelungen zu diskutieren. Nachfolgend das offizielle Stichwort-Protokoll der Veranstaltung.

 

Begrüßung: Klaus Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND, der u.a. darauf hinwies, dass ein neuer Erlass erforderlich ist.
Nach dem Eingangs-Statement von Horst Meister (BUND) (s. Anlage) und der Erwartung von Edgar Guhde (PAKT), der vorhandene Erlass sollte kritisch hinterfragt werden, ein neuer müsse besser als die "Leitlinien" sein, diese Tagung möge baldmöglichst in Form eines Arbeitskreises fortgeführt werden, gaben die anwesenden Experten ihre Eingangsposition kund:

Dr. Bottermann (Tierschutzreferat des MUNLV) wies auf die Mehrfachnutzung der Pferde als Freizeit-"Partner" und als Sport-"Gerät" sowie auf schlechte Pferdehaltungen vor allem aus Unwissenheit und in zweiter Linie aus Gewinngründen hin. Erforderlich: Die Sensibilisierung der Halter im Namen des Tierschutzes, Informationen über neueste Erkenntnisse über artgerechte Haltungssysteme. Die Verbände sind bezüglich Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative zu unterstützen und zu aktivieren. Statt Gesetzgebung und Repression Vertiefung der Infor- mationen und Kooperation mit den Pferdehalterverbänden. Seit 1995 führt das Ministerium Gespräche mit diesen Verbänden. Seit 1999 gibt es einen auf den "Eckdaten" basierenden Erlass zur Pferdehaltung, doch ist ein Verbesserungsbedarf unbestritten. Die Pferdehaltung hat inzwischen bei den Vollzugsbehörden (Veterinärämtern u.a.) einen neuen Stellenwert erlangt; deren Sensibilität ist gewachsen.

Dr. Düe (Deutsche Reiterliche Vereinigung): Vor 10 Jahren wurde intendiert, die Haltung zu verbessern. In letzter Zeit sind Verbesserungen festzustellen, wie Sachkunde-Lehrgänge und Zertifikate. Beurteilungsgrundlage und Entscheidungshilfe sind die überarbeitungswürdigen "Leitlinien", die jedoch Leitlinie bleiben sollten und keine Verordnung.

Frau Dr. Hartmann-Kraft (Pferdesportverband Rheinland): Derzeit sind ca. 400 landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe im Rheinland Mitglied. Möglich ist die fakultative Kennzeichnung als Pensionspferdebetrieb, Zuchtbetrieb, Turnierstall und Reitschule. Voraussetzung: fachgerechte Pferdehaltung. Die Richtwerte für Haltungsformen werden den Richtlinien für Reiten und Fahren, Bd. 4, entnommen. Alle drei Jahre werden die Betriebe erneut überprüft. Rechtliche Regelungen zur Pferdehaltung sind aus der Sicht dieses Verbandes nicht sinnvoll.

Dr. Schüle (prakt. Tierarzt, Pferdeklinik Dortmund): Größtes Defizit ist die Zahl der nicht organisierten Pferdehalter, sind die nicht erfassten Pferdehaltungen. Doch gibt es dafür die Viehverkehrsverordnung als Rechtsgrundlage, nach der alle Haltungen dem Veterinäramt gemeldet werden müssen. Ohne Kenntnisse der Pferdehaltungen werden auch schwer die zu 50 % fehlenden Equidenpässe erstellt werden. Schon das Beantragen des Equidenpasses ist ein Ansatz zur Kontrolle einer Haltung. Der Pass ist unbedingt notwendig zur optimalen Behandlung der Pferde. Schlüsselperson ist der Tierarzt vor Ort. Die "Leitlinien" sind faktisch Vorschrift geworden. Auf sie muss man sich berufen. Sie können analog zu einem Erlass benutzt werden.
Richtlinien, Erlasse und Verordnungen gibt es genug. Das Problem liegt im Vollzug. Erfolg ist nur zu erwarten, wenn die Bereitschaft zur Kommunikation besteht und die Veränderung gewollt wird. Das Interesse der Halter an Veränderungen und Verbesserungen muss geweckt werden. Alles, was unter Druck entsteht, verschwindet, wenn dieser nachlässt. Ziel sollte sein, in den Reihen der Pferdehalter durch Informationsveranstaltungen auf Vereinsebene den Standard für das Tierschutzbewusstsein zu heben. Gut ist die Konzeption der ehrenamtlichen Tierschutzvertrauensperson kommunikativen und beratenden Charakters mit dem Erfordernis einer sehr engen Kommunikation mit der Behörde.

Frau Scheffer (Landestierschutzverband NRW): Die "Leitlinien" reichen nicht aus. Erforderlich ist eine Verordnung. Der Tierschutz ist oft machtlos, ohne Handlungsfreiheit, ohne Interventionsmöglichkeiten in aktuellen Fällen. Viele Halter betrachten das Pferd nur als Prestigeobjekt. Es sollte deshalb aber nicht als Nutztier, sondern als Haustier anerkannt werden.

Schumacher (FS-Reit-Zentrum Reken): Der Informationsbedarf der Reiter ist sehr hoch. Oft blockieren die Bauämter notwendige Bauvorhaben für Pferde. Veterinäre sind zu ängstlich, Pferde zu beschlagnahmen oder anderweitig durchzugreifen. Die Lebenserwartung der Pferde sinkt durch nicht tierschutzgerechte Haltungen. Jeder kann ein Pferd kaufen, ohne dafür qualifiziert zu sein. Die "Leitlinien" werden nicht eingehalten. Handlungsbedarf, weil wilde Haltungen und falsche Informationen über den Umgang mit Pferden noch sehr weit verbreitet sind. Stärkere Gesetzgebung und wirksame Überprüfungen sind erforderlich.

Frau Dormann (Pferde-Osteopathin): Die "Leitlinien" greifen nicht angesichts der geringen Lebenserwartung. Niemand muss sich danach richten. Also sind die Haltungen nicht tierschutz- und artgerecht. Das muss Ursachen haben: falsche Unterbringung, keine ausreichende Bewegung, kein Kontakt zu Artgenossen, Besitzer, die nicht reiten können, schlechte Ernährung, Überforderungen während des Reitens, schlecht sitzende Sättel und Trensen. Jeder kann ein Pferd kaufen ohne die geringste Ahnung von Reiten, Physis und Psyche des Pferdes. Es ist schlecht bestellt um unsere Freizeitpferde, weil es kein Gesetz gibt, welches das Pferd vor unwissenden Menschen schützt. Die Pferde bezahlen das mit einem frühen Tod und langen Qualen vor dem Tod. Neuer Erlass und Sachkundenachweis sind dringend erforderlich.

Dr. Theißen (Kreisveterinäramtsleiter Viersen): Von ca. 250 Tierschutzanzeigen jährlich betreffen 119 Pferde. 75 % betreffen nicht organisierte private Pferdehaltungen, die das Problem sind. Die "Leitlinien" stellen eine Mindestanforderung dar; sie müssten neu bearbeitet als Erlass ausgewiesen werden. Sie sind zu gummiartig mit unbestimmten Begriffen und bieten keine Rechtssicherheit, auf die Veterinäre angewiesen sind. Dieser breite Spielraum wird von Haltern ausgenutzt. Vor Gericht ziehen die Veterinäre bei Beschlagnahmungen meist den kürzeren.
Allein mit Informationen erreicht man nicht alle Halter!

Prof. Dr. Ahlswede (Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe): Es gibt zu viele Pferde. NRW ist das Bundesland mit den meisten Pferden. Mögliche Reduzierung des Bestandes. Kastrationszwang sollte wieder eingeführt werden, da die Hengste sonst in Einzelhaltung und dann nicht artgerecht gehalten werden müssen. Qualität statt Quantität. Erkennen der Gesundheitsmängel im Betrieb statt teurer Behandlungen in der Tierklinik. Die Halter können die Kliniken nicht bezahlen. Im Zentrum stehen betriebs- und zuchtbedingte Mängel und Krankheiten. Verstöße rascher und konsequenter ahnden. Schwierigkeit von Wegnahmen. Den Haltern wird viel an Informationen angeboten. Wie kommt es trotzdem zu Missständen? Einige Halter sind überfordert, auch finanziell. Geholfen werden muss vor allem den vielen Betrieben mit zu vielen Pferden. Prävention, z.B. durch Aufklärung. Sachverständige müssen vor Ort tätig sein. Wie erreicht man die nicht organisierten privaten Pferdehalter? (50 % sind nicht gemeldet trotz Meldepflicht). Ziel: Informationsverbesserung, Herstellen von Öffentlichkeit, Equidenpass für jedes Tier, Plakettenvergabe an die Reitställe, Einhaltung der Richtlinien. Grundsätzlich unterliegen alle Pferdehaltungsbetriebe der Aufsichtspflicht der zuständigen Behörde.

Dr. Bottermann stellt sein Konzept vor: Das Umwelt-Ministerium trägt seit einem Jahr Fakten und Eckdaten für Behörden und Halter zusammen. Fortschreiben des Erlasses von 1999, über die "Leitlinien" hinausgehend. Neue fachliche Grundlagen für das behördliche Einschreiten sind weiterhin in Arbeit, zusammen mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen. Dementsprechend Überarbeitung der "Eckdaten". Die überarbeitete Version soll sprachlich einfach formuliert sein, so dass sie für jedermann verständlich ist. Berücksichtigung und neue Abwägung des Datenschutzes angesichts der Staatszielbestimmung Tierschutz. Aktivierung der Tierschutzvertrauenspersonen. Ministerium wird mit den Verbänden, darunter den Tierschutzverbänden, Verbindung aufnehmen, ebenso mit den Veterinären. Unterrichtung des Tierschutzbeirats. Ziel: Veröffentlichung per Erlass in Verbindung mit § 2 TierSchG als Grundlage. Ein Termin, wann der überarbeitete Erlass verkündet wird, wurde nicht genannt.

Es folgte eine Diskussion unter Leitung von Horst Meister.
Tierschützer und Veterinäre sollen unbedingt in die vorbereitenden Fachgespräche eingebunden werden, da die bisherige Umsetzung des Erlasses mangelhaft ist, was von Dr. Bottermann befürwortet wird.
Sobald Sanktionen erforderlich werden, sind wir zu spät dran. Es bedarf der konsistenten Meinungen von Sachverständigen bezüglich Stallgröße, Unterbringung etc. Diese Informationen müssen transparent sein und an die Betroffenen weitergegeben werden. (Dr. Bottermann)
Erforderlich ist eine größere Verbreitung des Pferdepasses.
Zum Equidenpass: Ein Halter legt fest, ob ein Pferd als Schlachtpferd oder als Freizeit- oder Sportpferd gehalten wird. Gemäß dieser Einstufung muss sich der Halter an die entsprechenden Richtlinien/Vorschriften halten. Zur Umsetzung des Passes: Die Auflage muss so formuliert sein, dass die Nicht-Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Equidenpass und Zertifikate sind sinnvoll, um die Konkurrenz zwischen den Reitställen zu forcieren.
Reitstallbesitzer sind auf eine gute öffentliche Meinung angewiesen, weil sie von deren Ansehen leben.
Angesprochen wurde das Spannungsverhältnis Naturschutz und Reiten (Auslaufbedarf, bauliche Veränderungen auf Weiden u.ä.)
Erneut wurde betont, dass es zuviel Pferde gibt. Pferdehaltung müsste erschwert werden, z.B. durch Sachkundenachweise. Hauptproblem: die kleinen und nicht-organisierten Haltungen. (Unbestimmte Grauzone).
Die Pferdeverbände sollten auch darüber nachdenken, was außerhalb ihrer Verbände geschieht. Verordnungen nicht zielführend, weil es keine plausiblen Vorstellungen gibt, wie sie vollzogen werden sollen. Die schlechtere wirtschaftliche Situation hat zu vielschichtigen Problemen bei Haltern geführt.
Offene Fragen: Wie gehen wir mit den realen Missständen um? Was ist mit der geforderten Rechtssicherheit der Veterinärämter? Diese muss für eine reibungslose Strafverfolgung gegeben sein. Wie die fehlenden Anmeldungen fördern? Wie kann das Vollzugsdefizit verringert werden? Wieviel Reglementierung verträgt die Gesellschaft, wieviel muss sie ertragen können? Wie kann die Information für alle Halter verbessert werden?
Dr. Bottermann: Die Bedeutung der Sachverständigengutachten ist zu stärken, von daher sind die Aktivitäten zu begründen. In einer Verordnung können nicht alle Einzelfälle erfasst werden. Die Streitigkeiten werden durch Verrechtlichung nicht kürzer. Problem bei Haltungen, die sich nicht organisieren wollen. Denen ist zu helfen und mit gewissem Druck zu begegnen. Das Umfeld stärken, also einen breiten gesellschaftlichen Konsens herstellen.
Er habe von dieser Diskussion "viel für die Neufassung des Pferdehaltungs-Erlasses mitgenommen."
Auch die meisten übrigen Teilnehmer äußerten sich sehr positiv zu den Impulsen, die von dieser Veranstaltung ausgehen.

 

Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" vom 10. November 1995 finden Sie hier.

 

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